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11.11.2021

Umsetzung der Anforderungen der DIN EN 1090

München/online, Deutschland/Internet

Fortbildung

Nach der Bauproduktenverordnung EU 305/2011 müssen alle im bauaufsichtlichen Bereich tätigen Unternehmen eine Zertifizierung ihrer werkseigenen Produktionskontrolle nachweisen. Mit der Einführung der DIN EN 1090 werden jedoch auch noch andere Regelwerke verbindlich, wie zum Beispiel für die Bemessung die sogenannten Eurocodes. Das wiederum bedeutet, dass es für die Unternehmen aus dem bauaufsichtlichen Bereich eine Vielzahl von Veränderungen gegeben hat. Es existieren eine ganze Reihe neuer Vorschriften mit vielen neuen Anforderungen und es ist nicht einfach hier den Überblick zu behalten.

Im bauaufsichtlichen Bereich ist in Deutschland der Übergang von nationalen Normen auf europäische Normen erfolgt. Die DIN 18800-7 für die Ausführung von Stahlbauten und die Herstellerqualifikation wurde durch die europäische Norm DIN EN 1090 Teil 1 und Teil 2 ersetzt.

Teil 1 legt Anforderungen an den Konformitätsnachweis von Stahl-bauteilen, Aluminiumbauteilen und Bausätzen, die als Bauprodukte in Verkehr gebracht werden, fest.

Der harmonisierte Teil der DIN EN 1090 präzisiert.

  • „Allgemeinen Lieferbedingungen“ für tragende Bauteile aus Stahl bzw. Aluminium
  • Regelungen zur CE-Kennzeichnung von Bauprodukten
  • Vorgaben für die Zertifizierung der werkseigenen Produktionskontrolle.

Teil 2 legt die technischen Regeln für die Ausführung von Stahltrag-werken fest. Konkretisiert werden Anforderungen an die Ausführung von Stahltragwerken, die aus

  • warmgewalzten Baustahlerzeugnissen bis zu S690
  • kaltgeformten Bauteilen und dünnwandigen Profilblechen bis zu S700MC bei nicht rostenden Stählen und S690 bei Baustählen
  • warm- und kaltgeformten austenitischen und austenitisch-ferritischen nicht rostenden Stahlerzeugnissen
  • kreisförmigen, quadratischen oder rechteckigen Hohlprofilen, hergestellt als standardisierte Walzstahlerzeugnisse oder als sondergefertigte Erzeugnisse, hergestellt werden.

In diesem Workshop erlernt der Teilnehmer nicht nur, welche Anforderungen ein Betrieb erfüllen muss, wenn er geschweißte Bauprodukte herstellen will, sondern erarbeitet aktiv in einer kleinen Gruppe anhand von praktischen Beispielen Unterlagen für die Zertifizierung.

Die Inhalte im Überblick:
  • Aktueller Stand zu den Regelwerken bezüglich der DIN EN 1090
  • Werkseigene Produktionskontrolle (WPK): Einrichtung und Umsetzung im Unternehmen, Antragstellung und Zertifizierung
  • Welche Verfahrens- und Arbeitsanweisungen sind zur Erfüllung der Anforderungen der Ausführungsnormen EN 1090-2 und EN 1090-3 erforderlich
  • Voraussetzungen für die Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung der Bauprodukte
Das Programm im Überblick:
  • Begrüßung, Information
  • Baurechtliche Regelungen
  • Konformitätsnachweisverfahren
  • Leistungsmerkmale
  • Leistungserklärung
  • CE-Kennzeichnung
  • Beschreibung der WPK (Werkseigene Produktionskontrolle)
  • Fertigungsvoraussetzungen nach ISO 3834-3
  • Fertigungsvoraussetzungen nach DIN EN 1090-2 in EXC 2
  • Zertifizierung der WPK durch eine notifizierte Stelle einschließlich der Überwachung
  • Zusammenfassung und Diskussion
Teilnehmer:

Leiter und Mitarbeiter der werkseigenen Produktionskontrolle, Schweißaufsichtspersonal, Mitarbeiter in der Qualitätssicherung

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