Rückwirkende Förderung für Forschung und Entwicklung
Das Forschungszulagengesetz bietet Unternehmen erstmalig die Möglichkeit, Projekte im Bereich Forschung und Entwicklung rückwirkend fördern zu lassen. Die Antragsfrist für die Gewährung der Forschungszulage für das Jahr 2020 endet Ende 2024.
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