Die zunehmende Automatisierung und Digitalisierung industrieller Prozesse verändert die Rolle der Beschäftigten grundlegend. Kontroll-, Überwachungs- und Steuertätigkeiten (im Nachfolgenden KÜST) gewinnen an Bedeutung und stellen hohe Anforderungen an die physische und psychische Belastbarkeit der Mitarbeitenden.
Die DGUV Information 209-099 bietet praxisnahe Empfehlungen zur gesundheitsgerechten Gestaltung dieser Tätigkeiten – insbesondere mit Blick auf die Mensch-Maschine-Schnittstelle. Für Hersteller von Maschinen und Anlagen ergeben sich daraus konkrete Handlungsfelder. Diese haben wir in diesem Beitrag zusammengefasst.
Gestaltungsverantwortung der Hersteller
Maschinenhersteller tragen eine zentrale Verantwortung für die ergonomische Qualität ihrer Produkte. Die Gestaltung der Interaktionsschnittstelle – also der Bedien- und Anzeigeelemente – beeinflusst maßgeblich die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten. Die Anforderungen gehen über die reine Einhaltung von Sicherheitsnormen hinaus und betreffen die intuitive Bedienbarkeit, Fehlerrobustheit und Anpassbarkeit der Systeme.
Ergonomische Interaktionsschnittstellen
Die Auswahl und Anordnung von Stellteilen muss den körperlichen Voraussetzungen der Nutzer gerecht werden. Stellflächen, Greifräume und Blickfelder sind so zu gestalten, dass Zwangshaltungen vermieden und Bewegungsfreiheit gewährleistet wird. Besonders bei mobilen Steuergeräten (z. B. Tablets, Fernbedienungen) sind Haltehilfen und Ablageflächen vorzusehen, um Belastungen im Hand-Arm-Bereich zu reduzieren.
Touchscreens sollten für die Nutzung mit Handschuhen geeignet sein – etwa durch resistive Technologie oder ausreichend große Schaltflächen. Die EN 894-Reihe und EN ISO 9241-110 geben hier wichtige normative Orientierung.
Informationsschnittstellen und Softwareergonomie
Die Darstellung von Informationen muss klar, kompakt und konsistent sein. Hersteller sind gefordert, Softwareoberflächen so zu gestalten, dass sie die Informationsverarbeitung des Menschen optimal unterstützen. Hersteller sind gefordert, Softwareoberflächen so zu gestalten, dass sie die Informationsverarbeitung des Menschen optimal unterstützen. Dazu gehört, dass sicherheitsrelevante Informationen priorisiert werden und eine Ablenkung durch überflüssige Elemente vermieden wird. Außerdem sollten Betriebszustände eindeutig codiert sowie eine konsistente Gestaltung über verschiedene Maschinen und Systeme hinweg gewährleistet sein.
Die visuelle Belastung ist ein zentraler Faktor bei KÜST. Anzeigen müssen ergonomisch positioniert und lesbar sein – auch bei wechselnden Lichtverhältnissen. Die Beleuchtung der Arbeitsumgebung sollte die Anforderungen der Sehaufgabe erfüllen.
Fehlerrobustheit und Erwartungskonformität
In Stresssituationen reagieren Beschäftigte oft intuitiv. Hersteller müssen daher darauf achten, dass Bedienkonzepte konsistent und erwartungskonform sind – insbesondere bei unterschiedlichen Maschinenmodellen. Fehlerrobuste Systeme, die Fehlbedienungen erkennen und abfangen, sind essenziell für die Sicherheit.
Fazit
Die DGUV Information 209-099 zeigt deutlich: Die ergonomische Gestaltung von Maschinen ist ein entscheidender Faktor für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei KÜST. Hersteller sind gefordert, über die reine Funktionalität hinauszudenken und die Mensch-Maschine-Schnittstelle ganzheitlich zu gestalten. Dies erfordert interdisziplinäres Know-how, die Berücksichtigung normativer Vorgaben und den Dialog mit Anwendern. Ergonomisch gestaltete Maschinen sind nicht nur sicherer – sie steigern auch die Produktivität und Zufriedenheit der Beschäftigten.
(Quelle: IBF Solutions GmbH)
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