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17.02.2021

Inklusionspreis 2021 für die Wirtschaft

Inklusionspreis 2021 für die Wirtschaft

Menschen mit Behinderungen sind aus Unternehmen nicht mehr wegzudenken. Aus gutem Grund, denn Inklusion hat viele Vorteile: Sie trägt zur Fachkräftesicherung bei, sie stärkt die Vielfalt im Betrieb – und ist damit ein wichtiger Wettbewerbsfaktor. Immer mehr Arbeitgeber aus Betrieben aller Größen und Branchen setzen daher auf Inklusion.

Diese guten Erfahrungen will der Inklusionspreis für die Wirtschaft sichtbar machen: Er prämiert vorbildliche Praxisbeispiele in der Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen sowie in der Weiterbeschäftigung leistungsgewandelter Mitarbeitender.

Die Initiierenden des Preises sind die Bundesagentur für Arbeit, die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, die Charta der Vielfalt sowie das UnternehmensForum. Schirmherr des Inklusionspreises für die Wirtschaft 2021 ist der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil.

Die Bewerbungsfrist für den Inklusionspreis für die Wirtschaft 2021 läuft bis zum 30. April 2021. Die Preisverleihung findet Anfang November statt.

Über den Inklusionspreis für die Wirtschaft

Vielfalt in der Belegschaft zahlt sich aus. Unternehmen erkennen zunehmend das Potenzial von Menschen mit Behinderungen und den Mehrwert unterschiedlicher Begabungen. Inklusion bietet ihnen viele Vorteile: Arbeitgeber bekommen qualifizierte Fachkräfte, loyale Mitarbeitende und stärken ihre Arbeitgeberattraktivität. Das Unternehmen profitiert von einem verbesserten Betriebsklima – und nicht zuletzt auch von finanziellen Vorteilen.

Ziel des Inklusionspreises für die Wirtschaft ist, vielen weiteren Unternehmen den Mehrwert von Inklusion aufzuzeigen. Er will gute Erfahrungen bei der Beschäftigung und Ausbildung von Mitarbeitenden mit Behinderungen sichtbar machen und das Wissen um Erfolg und Chancen von Inklusion teilen. Gute Unternehmensbeispiele helfen dabei, Barrieren abzubauen und andere Unternehmen auf ihrem Weg zu mehr Inklusion zu ermutigen.

Ausgezeichnet werden Best Practice Beispiele zur:

  • Ausbildung und Einstellung von Menschen mit Behinderungen
  • Weiterbeschäftigung von leistungsgewandelten Mitarbeitenden
  • Erhaltung von Beschäftigungsfähigkeit

Die Kriterien für die Preisvergabe:

  • Nutzen für Unternehmen
  • Innovative Lösungen
  • Vorbildcharakter und Übertragbarkeit
  • Barrierefreie Strukturen
  • Inklusive Unternehmensstrategien
  • Überwinden besonderer Herausforderungen
  • Nachhaltige Beschäftigung

2021 wird der Preis unter Schirmherrschaft von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil bereits zum achten Mal verliehen – von der Bundesagentur für Arbeit, der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, dem UnternehmensForum und der Charta der Vielfalt. Das UnternehmensForum hatte den Inklusionspreis erstmalig 2012 ausgelobt, seitdem haben sich schon rund 340 Unternehmen aus ganz Deutschland für die Auszeichnung beworben. Die Initiatorinnen und Initiatoren sind überzeugt: Best Practice und innovative Ideen im Bereich Inklusion sind die besten Motivatoren für andere Arbeitgeber.

(Quelle: Unternehmensforum e.V.)

Schlagworte

FachkräftesicherungInklusion

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