Wissenswertes
17.08.2026
Die EU-Maschinenverordnung 2023/1230 gilt verbindlich ab dem 20. Januar 2027. Hersteller, die Maschinen oder zugehörige Produkte ab diesem Zeitpunkt erstmals in der EU in Verkehr bringen, müssen die Anforderungen der Verordnung erfüllen. Die Europäische Kommission bestätigt diesen Anwendungsbeginn.
Schlagworte
CE-KennzeichnungEngineeringEU-MaschinenverordnungRisikobeurteilungTechnische Dokumentation