Die EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 ist ab dem 20. Januar 2027 vollständig verpflichtend anzuwenden. Sie definiert Anforderungen an die Sicherheit von Maschinen und dazugehörigen Produkten sowie unvollständigen Maschinen. Die MVO beinhaltet zahlreiche Neuerungen, auf die sich Hersteller, Betreiber, Händler und Importeure frühzeitig vorbereiten müssen.
Die neue Maschinenverordnung (MVO) ersetzt die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und schafft ein einheitliches, EU-weites Regelwerk für die Sicherheit von Maschinen, Software und KI-Systemen. Sie erweitert die bisherigen Anforderungen deutlich – insbesondere in den Bereichen Risikobewertung, Cybersicherheit und Künstliche Intelligenz (KI).
Laut TÜV SÜD, einem führenden Anbieter für Maschinensicherheit, CE-Kennzeichnung und Konformitätsbewertung, betrifft die MVO nicht nur klassische Maschinen, sondern auch Software-Komponenten mit Sicherheitsfunktionen und wesentlich veränderte Maschinen. Unternehmen müssen künftig Risikobewertungen um KI- und Cyberaspekte erweitern, digitale Betriebsanleitungen absichern, CE-Prozesse anpassen und ein proaktives Risikomanagement etablieren.
Für Maschinen mit selbstlernenden KI-Komponenten gelten künftig besondere Anforderungen: Sie unterliegen einem Konformitätsbewertungsverfahren mit unabhängiger Prüfung durch eine notifizierte Stelle. Auch Cybersicherheitsmaßnahmen werden verpflichtend – etwa zum Schutz vor Manipulationen an Software, Firmware und Steuerungssystemen.
TÜV SÜD unterstützt Hersteller bei der Umsetzung der Maschinenverordnung, bietet Prüfung, Zertifizierung und Schulungen an und sorgt für eine schnelle und sichere CE-Konformität nach MVO – auch in Bereichen ohne harmonisierte Normen.
(Quelle: TÜV Süd)
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