Roboter, deren Sicherheitsfunktion sich im Betrieb selbst weiterentwickelt, werden über das Maschinenrecht geregelt. Die Verordnung (EU) 2026/1744 wurde am 24. Juli 2026...
Die EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 ist ab 20. Januar 2027 verpflichtend anzuwenden. Nach den Erfahrungen von TÜV SÜD gibt es noch große Unsicherheiten, wie die neu...
Die EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 ist ab dem 20. Januar 2027 vollständig verpflichtend anzuwenden. Sie definiert Anforderungen an die Sicherheit von Maschinen und...