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16. – 17.01.2024

CE-Kennzeichnung im Maschinen- und Anlagenbau

Düsseldorf, Deutschland

Seminar

Nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG müssen Maschinen und Anlagen ein CE-Kennzeichen erhalten, bevor diese im EWR in den Verkehr gebracht und betrieben werden dürfen. Wesentliche gesetzliche Voraussetzungen für die CE-Kennzeichnung sind die Durchführung einer Risikobeurteilung und Zusammenstellung einer technischen Dokumentation. Sie als Unternehmen können unnötige Kosten sparen, wenn die Überlegungen der Maschinenrichtlinie bereits in die Konstruktions- und Planungsprozesse integriert werden.

Nach dem Seminar wissen Sie,

  • wie die CE-Kennzeichnung, Konformitätsbewertung und Risiko­beurteilung möglichst effizient durchgeführt werden
  • wer für die Risikobeurteilung zuständig ist und an wen die Aufgaben delegiert werden können (intern oder extern)
  • wer im Industrieanlagenbau für welche Tätigkeiten zuständig ist
  • wie Sie Engineering- und Equipmentkosten durch richtlinienkon­formes Vorgehen reduzieren können
  • welche harmonisierten europäischen Normen bei der Durchführung von Risikobeurteilungen herangezogen werden sollten.
Das Programm im Überblick:
  • Grundsätzliche Fragestellungen zur Umsetzung der CE-Kennzeichnung
    • Die wichtigsten Punkte zur effizienten Umsetzung
      • Projektbegleitende Risikobeurteilung alle Beteiligten im Konstruktionsprozess kennen die wichtigsten Richtlinien und Normen für ihren Fachbereich
      • Prozessbeschreibungen inkl. Festlegung von Verantwortlich­keiten sind vorhanden
    • Wer ist für die Risikobeurteilung zuständig?
    • Verantwortlichkeiten der Projektingenieure
    • Senken von Engineeringkosten und Ausrüstungskosten durch Risikobeurteilungen
    • Zusammenhänge wichtiger Normen für die Durchführung von Risikobeurteilungen:
      • EN ISO 12100
      • EN ISO 13849-1
      • EN 62061
    • Wie sicher müssen Maschinen sein? (Wer entscheidet darüber, Entscheidungshilfen)

  • CE in den Konstruktionsabteilungen
    • Sicherheitstechnische Anforderungen der Maschinenrichtlinie
    • Wie wird eine Risikobewertung durchgeführt?
    • Vermeidung teurer bzw. unnötiger Schutzeinrichtungen durch Anwendung von Normen
    • Welche Dokumentationen müssen unbedingt vorliegen?
      • Checkliste Technische Dokumentation
      • Checkliste Betriebsanleitungen
    • Unterstützung des sicherheitstechnischen Projektmanagements und der Risikobeurteilung durch ein Software-System
      • Systematische Abarbeitung der gesetzlich geforderten Dokumentationspflicht
      • Duchführung der Risikobeurteilung anhand einer aktuellen Checkliste nach EN ISO 12100
      • Aktualisierung der Richtlinien und Normen per Knopfdruck
      • Implementierung von unternehmensspezifischen Daten

  • CE-Kennzeichnung beim Umbau von Maschinen
    • Abgrenzung zum Bereich Arbeitsschutz
    • Hilfestellung bei der Klärung des Begriffs „Wesentliche
      Veränderung“
      • Wann spricht man von einer „Wesentlichen Veränderung“ an einer Maschine oder Anlage?
      • Was sind die Konsequenzen die sich daraus ergeben?

  • Effizienz in der CE-Kennzeichnung
    • Die zwei wichtigsten Punkte zur effizienten Umsetzung der Anforderungen der Maschinenrichtlinie
    • Welche Gefahren bestehen im Falle der Nichteinhaltung der Maschinenrichtlinie?
    • Wodurch entstehen hohe „CE-Kosten“ und wie können sie  reduziert werden?
    • Ist es sinnvoll, einen für die CE-Kennzeichnung „Zuständigen“ zu installieren, z.B. einen CE-Koordinator oder CE-Beauftragten?

  • Praktisches und systematisches Vorgehen bei der CE-Kennzeichnung
    • Beispielhafte Konformitätsbewertung
    • Einstufung von Produkten im Sinne der MRL
    • Anwendung von Normen und weiterer Richtlinien
    • Risikobeurteilung
    • Grundsätze für die Integration der Sicherheit (MRL Anh. I (1.1.2))
    • Technische Dokumentation und Betriebsanleitung zusammenstellen (Checklisten)
    • CE-Zeichen anbringen, Konformitätserklärung oder Einbau­erklärung drucken

  • CE in den Abteilungen
    • Schnittstellen zwischen beteiligten Abteilungen oder Unternehmen
    • Klare Regelung der Zuständigkeiten z.B.
    • Konstruktion und tech. Redaktion
    • Vermeidung von Fehlern an den Schnittstellen
Zielgruppe:

Mit diesen Inhalten richtet sich das Seminar an:

  • Konstrukteure und Planer aus den Bereichen des Maschinen- und Anlagenbaus
  • Verantwortliche für die sicherheitstechnische Konzeption von Maschinen
  • Verantwortliche für den Umbau von Maschinen und Anlagen
  • Führungskräfte mit Verantwortung für das sichere Erfüllen rechtlicher Vorgaben im Unternehmen

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