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20.02.2026

Arbeitsunfall – was ist zu tun?

Was ist zu tun, wenn es zu einem Arbeitsunfall kommt? Darüber sind viele Beschäftigte nicht ausreichend informiert, beobachten Arbeitsschutzexperten von DEKRA in ihrer täglichen Praxis. Dabei müssen Mitarbeitende in der jährlichen Unterweisung zum Arbeitsschutz erfahren, welche Schritte zur Ersten Hilfe gehören, wozu das Verbandbuch dient und wann ein Durchgangsarzt aufzusuchen ist. Unternehmen und Beschäftigte riskieren rechtliche, finanzielle oder gesundheitliche Nachteile, wenn sie die geltenden Vorgaben nicht einhalten.

„Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ihre Beschäftigten zu unterweisen, was bei einem Arbeitsunfall zu tun ist“, sagt Jörg Lobe, Leiter des Fachbereichs Sicherheit und Gesundheitsschutz bei DEKRA. „Wer von einem Arbeitsunfall selbst betroffen ist oder als Ersthelfer vor Ort ist, muss diese Basics unbedingt kennen. Sonst riskiert er seinen Versicherungsschutz oder gar gesundheitliche Spätfolgen.“

Häufig wird die Unterweisung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz vernachlässigt, wie der DEKRA Arbeitssicherheitsreport 2025 beschreibt. Laut einer forsa-Befragung für DEKRA führen nur 75 % der befragten Betriebe eine regelmäßige jährliche Unterweisung durch. In Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden liegt dieser Anteil sogar nur bei 45 %.

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Arbeitgeber informieren

Wichtig nach einem Arbeitsunfall: Erste Hilfe leisten, bei Bedarf den Notruf absetzen und den Vorfall sofort dem Vorgesetzten bzw. Arbeitgeber melden. Führt der Unfall zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen, muss der Arbeitgeber ihn der zuständigen Berufsgenossenschaft melden; in Deutschland gibt es laut DGUV jährlich rund 750.000 meldepflichtige Arbeitsunfälle (2024).

Außerdem muss der Arbeitgeber die Unfallursache untersuchen und bei Bedarf die Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsabläufe anpassen.

Vielen Beschäftigten ist die Funktion des Durchgangsarztes nicht bekannt. Dabei handelt es sich um einen Arzt, der für die Behandlung nach Arbeits- und Wegeunfällen im Auftrag der Berufsgenossenschaft (BG) zuständig ist und nach einem Unfall von den Verletzten aufgesucht werden muss. Das Ziel ist die bestmögliche Behandlung für den Versicherten, um die Arbeitsfähigkeit so schnell wie möglich wieder herzustellen.

Augenärzte und HNO-Ärzte sind grundsätzlich Durchgangsärzte. Über den nächstgelegenen Durchgangsarzt hat der Arbeitgeber zu informieren. Bei ernsten Unfällen müssen Beschäftigte wie alle anderen auch die nächste Klinik aufsuchen.

Verbandbucheintrag als Nachweis

Nach dem Unfall muss der Eintrag ins sogenannte Verbandbuch erfolgen. Er wird entweder vom Ersthelfer oder bei kleineren Verletzungen von der betroffenen Person selbst vorgenommen. Dokumentiert werden Zeitpunkt, Unfallhergang, Verletzungen, Zeugen und durchgeführte Maßnahmen. Das Verbandbuch dient gegenüber dem Versicherungsträger als Nachweis und kann besonders bei späteren gesundheitlichen Folgen wichtig sein, um den Versicherungsschutz zu gewährleisten.

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Ein Verbandbucheintrag liefert zudem wichtige Informationen. „Das Verbandbuch ist für den Arbeitgeber eine wertvolle Quelle, um Gefährdungen und Unfallursachen und -abläufe zu erkennen und zu analysieren“, erinnert DEKRA Experte Lobe. Der DEKRA Arbeitsschutzexperte empfiehlt, Verbandbucheinträge in einem digitalen Tool vorzunehmen und dort auch die so genannten Beinaheunfälle zu erfassen. Denn auch Beinaheunfälle liefern wichtige Hinweise auf Gefahrenstellen, gefährliche Arbeitsabläufe oder mangelndes Sicherheitsbewusstsein. „Damit können Beschäftigte und Arbeitgeber gemeinsam den Arbeits- und Gesundheitsschutz als Chance sehen“, sagt Arbeitsschutzexperte Lobe. „Sind diese Abläufe etabliert, fördert das die Sicherheitskultur, verringert Unfälle und senkt die Ausfallzeiten.“

Arbeitsunfall: Was tun?
  • Erste Hilfe: Selbst- und Fremdschutz beachten, absichern, Verunfallte betreuen, bei Notfällen Notruf 112 wählen.
  • Vorgesetzten informieren: Sofort den direkten Vorgesetzten informieren.
  • Verbandbuch führen: Unfallzeitpunkt, -hergang und Verletzung im Verbandbuch sorgfältig dokumentieren.
  • Durchgangsarzt oder Klinik aufsuchen.
  • Notfall: Bei schweren Verletzungen Notruf wählen und direkt ins Krankenhaus.

(Quelle: DEKRA e.V.)

Schlagworte

ArbeitsschutzArbeitssicherheitArbeitsunfallBerufsgenossenschaftGefährdungsbeurteilungGesundheitsschutz

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