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30.03.2022

Bundesverband Metall: Hinweise zu Materialengpässen und stark steigenden Preisen

Bundesverband Metall: Hinweise zu Materialengpässen und stark steigenden Preisen

Bereits zu Beginn des Russland-Ukraine-Konflikts veröffentlichte der Bundesverband Metall eine Stellungnahme und warnte vor den Folgen für das Metallhandwerk. Leider haben sich die vorhergesagten Probleme eingestellt. Der Bundesverbandes Metall hat dazu Empfehlungen zusammengestellt.

Steigende Preise an den weltweiten Rohstoffmärkten und die schwindende Verfügbarkeit von Materialien führen auch zu steigenden Einkaufspreisen und sogar Komplettausfällen bei den metallverarbeitenden Unternehmen. Preise für Rohstoffe und Energieträger aller Art sind innerhalb kürzester Zeit zum Teil um mehr als 100 Prozent gestiegen. Natürlich betrifft dies direkt oder indirekt alle Bereiche der Wertschöpfungskette und treibt die Preise für die Produkte der metallverarbeitenden Betriebe. Teilweise, und hierbei handelt es sich ausdrücklich nicht um Einzelfälle, sind Metalle und Vorprodukte am Markt auch überhaupt nicht mehr oder nur mit stark verlängerten Lieferzeiten erhältlich. Derzeit werden im Handel ausschließlich Lieferzusagen unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung abgegeben. Betroffen sind hiervon durchgängig alle Metalle aber auch elektrotechnische Komponenten und Steuerungen.

Beim Rohstoff Stahl kommen derzeit zwei Probleme zusammen. Zu einen sind die Unternehmen davon getroffen, dass über den Handel keine Lieferungen aus der Ukraine und Russland mehr in Deutschland eintreffen, zum anderen werden Stahlwerke im Inland aufgrund der hohen Energiepreise offensichtlich heruntergefahren.

Ein weiteres Problem kann entstehen, wenn langfristige Energielieferverträge von Zulieferern im Metallhandwerk auslaufen. Hierzu zählen Oberflächenbeschichter genauso wie beispielsweise Härtereien u.ä. Hier müssen Metallhandwerker ebenfalls mit steigenden Preisen rechnen.

1. Der Bundesverband Metall empfiehlt allen Unternehmen, das vertrauensvolle Gespräch mit den Kunden und Lieferanten zu führen, da diese Preissteigerungen nicht durch die Unternehmen getragen werden können. Schon gar nicht sind etwaige Lieferausfälle durch die Unternehmen des Metallhandwerks verschuldet.

2. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen regelt in seinem Schreiben vom 25. März 2022, einen großzügigen Umgang mit Stoffpreisgleitklauseln, Vertragsstrafen und Vertragslaufzeiten. Bitte beachten Sie, dass diese Regelungen im Bundeshochbau und -tiefbau gelten. Sollte es in Einzelfällen zu Problemen kommen, bittet der Bundesverband Metall um Ihre Rückmeldung. Wichtig ist hierbei jedoch, im Zweifelsfall eine Urkalkulation vorlegen zu können.

3. Industriekunden sollten ihre Beschaffung priorisieren und den handwerklichen Zulieferern für die Erstellung von dringenden Bauteilen, Anteile von eigene Materialkontingenten zur Verfügung stellen.

4. Behalten Sie die Preise im Blick. Der Bundesverband Metall stellt hierzu in Kürze eine Übersicht zur Verfügung, um Entwicklungstendenzen erkennen zu können. Die hohe Volatilität der Märkte lässt jedoch eine Voraussage kaum zu.

5. Bleiben Sie eng in Kontakt mit Ihren Zulieferern und bitten Sie um rechtzeitige Mitteilung bei absehbar steigenden Preisen.

6. Neue Verträge sollten unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung und mit der Vereinbarung von Preisgleitklauseln abgeschlossen werden.

Weitere rechtliche Informationen finden Sie in der „Handlungsempfehlung zu Materialpreissteigerungen und gestörten Lieferketten“ des Bundesverbandes Metall.

(Quelle: Bundesverband Metall)

Schlagworte

LieferkettenMaterialengpässeMetallhandwerkStoffpreisgleitklausel

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