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21.01.2023

CSRD: Ausreichend Vorbereitung für Nachhaltigkeitsbericht einplanen

CSRD: Ausreichend Vorbereitung für Nachhaltigkeitsbericht einplanen

Mitte Dezember 2022 ist die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in Kraft getreten. Sie besagt, dass große Unternehmen ab 2025 neben dem Finanzbericht auch einen Nachhaltigkeitsbericht implementieren und veröffentlichen müssen. Rund 15.000 Unternehmen sind davon betroffen*. Unternehmen sollten jetzt Sorge dafür tragen, dass die notwendigen Prozesse rechtzeitig gestartet werden, empfehlen Expertinnen und Experten von TÜV NORD Umweltschutz. Sie legen auch kleinen und mittleren Unternehmen nahe, schon mit einer kompakten Version des Berichts zu beginnen. Das bringe mittelfristig Vorteile im Wettbewerb.

Die Berichtspflicht greift 2025 und bezieht sich auf das Geschäftsjahr 2024. Die Unternehmen haben zurzeit noch freie Hand in der Frage, nach welchem Standard sie einen Bericht erstellen. Als Orientierung dienen die etablierten nationalen und internationalen Rahmenwerke der Global Reporting Initiative (GRI) oder des Rates für nachhaltige Entwicklung (Deutscher Nachhaltigkeitskodex, DNK). Ein offizieller EU-Standard, der die wesentlichen Inhalte der genannten Nachhaltigkeitsstandards berücksichtigt, ist für Juli 2023 angekündigt.

Um die Daten sorgfältig zu dokumentieren und den Bericht zu erstellen, sind Zeit und Know-how erforderlich. „Der Bericht erfasst den Status-Quo und die Zukunftspläne des Unternehmens. Wo will ich als Unternehmen hin? Was sind meine Nachhaltigkeitsziele? Es ist wichtig, auf Arbeitsebene eine oder mehrere Personen zu bestimmen, die diese Prozesse steuern“, sagt Oliver Quellmann von TÜV NORD Umweltschutz. Aus seiner Erfahrung als Berater für  Nachhaltigkeitsmanagement und -reporting weiß er, dass es bis zu einem halben Jahr dauern kann, bis alle Daten ausgewertet sind. „Soziale Faktoren, Lieferketten, der Umgang mit Klimaschutz und Emissionen, Energiebedarf, möglicher Zugriff auf regenerative Energien – all das muss berücksichtigt werden“, so Quellmann.

Auch auf Geschäftsführungsebene sollte eine Person für das Thema Nachhaltigkeit verantwortlich sein. Er oder sie ist das Bindeglied zwischen Nachhaltigkeitsmanagment und Geschäftsführung und stellt sicher, dass Nachhaltigkeit bei strategischen Unternehmensentscheidungen ausreichend berücksichtigt wird.

Oliver Quellmann rät auch kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) dazu, sich frühzeitig mit dem Thema CSRD vertraut zu machen. KMU sind vorerst nicht verpflichtet, könnten aber bereits jetzt mit einer kompakten Version eines Berichts beginnen. „Das Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung wird für KMU an Bedeutung gewinnen. Kunden und Geschäftspartner fordern die Auseinandersetzung mit dem Thema Nachhaltigkeit immer mehr ein. Auch gesetzliche Regelungen werden mittelfristig nicht vor kleineren Unternehmen Halt machen“ so Quellmann. Wer hier vorne mit dabei sei, habe mittelfristig einen Wettbewerbsvorteil.


*Quelle: Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft

(Quelle: Presseinformation der TÜV NORD AG)

Schlagworte

ManagementNachhaltigkeitUnternehmensführung

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