In Werkstätten kommen verschiedene Gefahrstoffe zum Einsatz – etwa Lacke, Lösungs- und Reinigungsmittel, aber auch Gase oder Altchemikalien. Je nach Stoff ergeben sich unterschiedliche Gefährdungen für die Beschäftigten: Einige sind leicht entzündlich, andere ätzend oder giftig. Manche können Allergien auslösen oder stehen im Verdacht, krebserregend zu sein.
Deshalb müssen Betriebe passende Vorkehrungen treffen, um Gesundheitsrisiken für die Beschäftigten zu vermeiden. Hinweise für einen sicheren Umgang mit Gefahrstoffen in Werkstätten gibt ein Beitrag in der aktuellen Ausgabe von Arbeit & Gesundheit.
Vorgehen nach dem STOP-Prinzip
Für den Umgang mit Gefahrstoffen hat sich das STOP-Prinzip bewährt. Es beschreibt die Reihenfolge, in der Schutzmaßnahmen vorrangig umzusetzen sind: Substitution sowie technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen.
Zunächst sollte geprüft werden, ob sich eingesetzte Gefahrstoffe durch weniger gefährliche Produkte ersetzen lassen, etwa durch Reiniger ohne Lösungsmittel. Ergänzend reduzieren technische Maßnahmen wie Lüftungsanlagen die Risiken, indem sie die Ausbreitung von Gefahrstoffe zurückhalten oder zumindest deutlich verringern. Organisatorisch sind insbesondere Schulungen und Unterweisungen wichtig: Wenn Beschäftigte über Gefährdungen informiert sind, achten sie auch besser darauf, sich und andere zu schützen. Risiken, die sich trotz dieser Schritte nicht ausreichend vermeiden lassen, werden durch personenbezogene Maßnahmen wie geeignete Schutzkleidung oder Atemschutz aufgefangen.
Grundregeln der Lagerung beachten
Gefahrstoffe, die in Werkstätten eingesetzt werden, sind zudem sicher zu lagern. Zu den wichtigen Grundregeln zählt, „Gefahrstoffe nie auf Fluchtwegen, in Pausenräumen oder in offenen Regalen zu lagern“, erläutert Dr. Christina Spassova, Referentin Gefahrstoffe von der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI). In Arbeitsbereichen, in denen mit Gefahrstoffen gearbeitet wird, ist außerdem das Essen, Trinken und Rauchen untersagt.
Welche weiteren Vorkehrungen erforderlich sind, hängt von Art und Menge der gelagerten Stoffe ab. Flüssige Gefahrstoffe werden beispielsweise häufig über Auffangwannen gelagert, um Risiken durch mögliches Auslaufen zu verhindern.
(Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.)
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