Praxistipp
03.05.2021

Handlungshilfe: Optische Strahlung am Arbeitsplatz korrekt messen

Handlungshilfe: Optische Strahlung am Arbeitsplatz korrekt messen

Eine vollständige Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt auch inkohärente optische Strahlung, die von verschiedensten Quellen wie beispielsweise Leuchtmitteln, Heizstrahlern, Displays oder Lichtbögen ausgehen können. In vielen Fällen erübrigt sich das Messen optischer Strahlung, weil die Expositionsdaten anderweitig beispielsweise über Herstellerdaten ermittelt werden können. In den anderen Fällen erweist sich die Messung als kniffelige Angelegenheit, da die zu wählende Messstrategie von vielen Faktoren abhängt. Mit der baua: Praxis „Messung optischer Strahlung am Arbeitsplatz“ stellt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Praktikern eine Handlungshilfe zur Verfügung, um Gefährdungen an exponierten Arbeitsplätzen zuverlässig und korrekt zu ermitteln.

Künstliche optische Strahlung kann die Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz gefährden. Insbesondere Strahlung aus dem ultravioletten, blauem oder infrarotem Bereich kann je nach Bestrahlungsstärke und Einwirkzeit Augen und Haut schädigen. Darum gehört eine Beurteilung aller optischen Strahlungsquellen zu einer vollständigen Gefährdungsbeurteilung. Die neue Handlungshilfe „Messung optischer Strahlung am Arbeitsplatz“ zeigt ein systematisches Vorgehen auf, mit dem sich Grenzwerte ermitteln und die Exposition am Arbeitsplatz erfassen lässt.

Dazu müssen zunächst alle Strahlungsquellen im Betrieb erfasst werden. Ein Ergebnis dieser Erhebung kann sein, dass nur bestimmte Spektren gemessen werden müssen oder die Belastung so gering ist, dass keine weiteren Messungen erforderlich sind, wie bei den sogenannten trivialen Strahlungsquellen. Dazu gehören beispielsweise Straßenbeleuchtungen, Bildschirme, UVA-Insektenfallen oder fotografische Blitzlichter. Die Broschüre verweist auf eine entsprechende Liste.

Da die schädigende Wirkung optischer Strahlung auf Augen und Haut von der Wellenlänge abhängt, gelten unterschiedliche Expositionsgrenzwerte. Sie müssen individuell je nach Strahlungsquelle und Arbeitsplatzsituation bestimmt werden. Diesen Arbeitsschritt erleichtert ein Excel-Tool der BAuA, das die Broschüre vorstellt.

Anschließend geht die baua: Praxis auf die Planung der Messung ein. Hier unterscheiden sich die Messgeräte zur Bestimmung der inkohärenten optischen Strahlung nach der Messmethode. Dabei zeigt die Handlungshilfe Wege zu aussagefähigen und korrekten Messergebnissen auf. Zudem ist die Dokumentation der Messung wichtig, um den Weg zu den Messergebnissen genau nachvollziehen und reproduzieren zu können.

Die baua: Praxis „Messung optischer Strahlung am Arbeitsplatz“ richtet sich an Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte in Unternehmen sowie an die Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaften. Eine gedruckte Fassung kann über den Webshop der BAuA bezogen werden. Die Online-Version gibt es im PDF-Format im Internetangebot der BAuA.

(Quelle: Presseinformation der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA))

Schlagworte

ArbeitsschutzGesundheitsschutzLichtbogen

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