Wirtschaft
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12.02.2025

Mehr Flexibilität beim Arbeitszeitgesetz

Ende Dezember 2024 hat der Bundestag über eine Lockerung des Arbeitszeitgesetzes diskutiert – ein wichtiger Schritt, dem aber weitere folgen müssen. Die aktuellen Regeln passen nicht mehr zu den modernen Arbeitsformen und den betrieblichen Realitäten. Der Bundesverband Metall (BVM) fordert daher mehr Flexibilität beim Arbeitsgesetz.

BVM-Präsident Willi Seiger: „Die Flexibilisierung der Arbeitszeit ist dringend geboten. Vorbild kann die Europäische Arbeitszeitrichtlinie mit einer maximalen Wochenarbeitszeit sein, statt der in Deutschland vorgegebene täglichen Höchstgrenze. Warum müssen wir diese Dinge in Deutschland kleinteiliger regeln als es Sinn macht? Arbeitnehmer und Arbeitgeber wünschen sich hier mehr Gestaltungsspielraum. Pragmatismus und Übernahme von Verantwortung sind jetzt gefragt. Das Metallhandwerk fordert Luft zum Atmen.“

BVM-Präsident Willi Seiger - © Jens Nieth
BVM-Präsident Willi Seiger © Jens Nieth

Eine sogenannte Tariföffnungsklausel könnte es ermöglichen, dass einzelne Branchen die Arbeitszeiten an ihre speziellen Bedürfnisse anpassen. Das ist in der EU-Richtlinie bereits für bestimmte Berufsgruppen vorgesehen und würde dem vielfältigen Metallhandwerk helfen.

Der Arbeitsmarkt hat sich geändert. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben einen großen Verhandlungsspielraum bei der Gestaltung ihrer Arbeitsplätze. Hier kann deutlich mehr Selbstbestimmung zugelassen werden.

(Quelle: Presseinformation Bundesverband Metall)

Schlagworte

ArbeitszeitArbeitszeitrichtlinieMetallhandwerk

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