Kommentar Handwerk
ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer - © ZDH/Boris Trenkel
11.10.2019

Wiedereinführung der Meisterpflicht betrifft auch Apparate- und Behälterbau

Wiedereinführung der Meisterpflicht: Richtiger Akzent für Qualität und Qualifizierung im Handwerk

Das Bundeskabinett hat am 9. Oktober beschlossen, die Meisterpflicht für zwölf Handwerke wieder einzuführen. Damit sollen die Qualität und die Qualifikation im Handwerk gestärkt und die Strukturentwicklung im Handwerk und dessen Zukunft nachhaltig gesichert werden. Durch die Wiedereinführung der Meisterpflicht soll zudem die Ausbildungsleistung in den betroffenen Handwerken gestärkt werden. Die Neuregelungen sollen innerhalb von fünf Jahren evaluiert werden. Mit dem Gesetzentwurf werden Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Die Zulassungspflicht wird unter anderem auch für Behälter- und Apparatebauer wieder eingeführt. Aus Sicht von ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer ist die Wiedereinführung der Meisterpflicht das richtige Signal.

„Mit dem vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf wird der Weg bereitet für die Wiedereinführung der Meisterpflicht in 12 zulassungsfreien Handwerken. Damit setzt die Bundesregierung den richtigen und notwendigen Akzent für mehr Qualität und Qualifizierung im Handwerk. Meisterinnen und Meister sorgen für Wissenstransfer, schaffen die Basis für nachhaltiges Unternehmertum und sind Vorbild für Auszubildende. Wissen und Können bleiben erhalten, kulturelle Schätze und traditionelle Techniken bewahrt. Das „Ja zum Meister“ ist vor allem auch ein klares Bekenntnis für mehr Verbraucherschutz. Die Bundesregierung ist jetzt gut beraten, das Gesetzgebungsverfahren zügig im Bundestag und Bundesrat abzuschließen, damit das Gesetz wie vorgesehen Anfang Januar 2020 in Kraft treten kann.“

Hintergrund:

Ein Handwerk unterliegt der Meisterpflicht zum einen dann, wenn es sich um eine gefahrgeneigte Tätigkeit handelt und eine Reglementierung zum Schutz von Leben und Gesundheit erforderlich ist. Zum anderen rechtfertigt die Wahrung des materiellen und immateriellen Kulturerbes eine Reglementierung. Die Neuregelungen sollen innerhalb von fünf Jahren evaluiert werden.

Die Zulassungspflicht wird in folgenden Handwerken wieder eingeführt:

  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
  • Betonstein- und Terrazzohersteller
  • Estrichleger
  • Behälter- und Apparatebauer
  • Parkettleger
  • Rollladen- und Sonnenschutztechniker
  • Drechsler und Holzspielzeugmacher
  • Böttcher
  • Raumausstatter
  • Glasveredler
  • Orgel- und Harmoniumbauer
  • Schilder- und Lichtreklamehersteller.

Der selbstständige Betrieb eines künftig zulassungspflichtigen Handwerks ist dann nur noch zulässig, wenn ein Betriebsleiter in der Handwerksrolle eingetragen ist. Eingetragen in die Handwerksrolle wird, wer die Voraussetzungen der §§ 7 ff. der Handwerksordnung erfüllt, d.h. insbesondere die Meisterprüfung in dem Handwerk bestanden oder eine sonstige Ausübungsberechtigung für das Handwerk erhalten hat.

Für die bestehenden Betriebe, die die künftigen Voraussetzungen nicht erfüllen, gilt ein Bestandsschutz.

Schlagworte

ApparatebauBehälterbauFachkräftequalifizierungHandwerkMeisterpflicht

Verwandte Artikel

DVS Group
30.06.2025

Verdientes Rampenlicht für das technische DVS-Regelwerk

Die technischen Merkblätter und Richtlinien des DVS – Deutscher Verband für Schweißen und verwandte Verfahren e. V. rücken in den Mittelpunkt eines neuen monatlichen In...

Beschichtungstechnik Fügetechnik Handwerk Industrie Information Merkblätter Newsticker Regelwerk Regelwerke Richtlinien Schweißen Trenntechnik
Mehr erfahren
27.06.2025

Bohren, Gewindeschneiden, Entgraten - ohne Werkzeugwechsel

Mit dem Ultimatecut Kombi-Maschinengewindebohrers erhalten Anwender ein Werkzeug, mit dem Arbeitsprozesse deutlich verkürzt und mit höherer Profitabilität erledigt werden...

Arbeitsprozesse Bohren Effizienz Entgraten Handwerk Schneiden Werkzeug
Mehr erfahren
Handgeführtes Laserstrahlschweißen
DVS Group
16.06.2025

Neues DVS-Merkblatt zum Handgeführten Laserstrahlschweißen

Das neue Merkblatt DVS 3228 Handgeführtes Laserstrahlschweißen (HLS) gibt umfassende Hinweise zum Einsatz des Schweißverfahrens in der betrieblichen Praxis.

Anlagenbau Automobilbau Behälterbau Dünnblech Dünnblechschweißen Handgeführtes Laserstrahlschweißen Laserstrahl Metallbau Schienenfahrzeugbau Schweißen
Mehr erfahren
DVS Group
06.06.2025

30-jähriges Jubiläum: DVS-Bundeswettbewerb Jugend schweißt

Der DVS-Bundeswettbewerb Jugend schweißt feiert sein 30-jähriges Jubiläum auf der SCHWEISSEN & SCHNEIDEN 2025.

Beruf Handwerk Jubiläum Jugend schweißt Nachwuchs Schneiden Schweißen SCHWEISSEN & SCHNEIDEN Wettbewerb
Mehr erfahren
16.05.2025

Multinorm von Strauss – jetzt auch im Mietservice

Ab sofort gibt es eine Multinormkollektion von Engelbert Strauss im Leasing bei der DBL – Deutsche Berufskleider-Leasing GmbH.

Arbeitskleidung Handwerk Leasing Schutzkleidung Schweißen
Mehr erfahren