„Die Forschungszulage ist eine der attraktivsten steuerlichen Förderungen für Unternehmen in Deutschland – und noch immer die einzige Möglichkeit einer rückwirkenden Förderung für Forschung und Entwicklung. Ab 2026 sind bis zu 4,2 Millionen Euro Förderung pro Jahr und Unternehmen möglich, unabhängig von Branche, Größe oder Rechtsform. Doch wer den Antrag unscharf formuliert, riskiert Zeitverlust, unnötige Nachfragen oder gar eine Ablehnung. Ein starker Antrag folgt einer klaren Logik, spricht die Sprache der Gutachter und vermeidet typische Stolperfallen.“
Was überzeugt – und was nicht
Gutachter prüfen täglich viele Anträge. Deshalb müssen Projektideen klar, strukturiert und fachlich nachvollziehbar dargestellt werden. Ein überzeugender Antrag folgt einer logischen Gliederung – etwa Projektidee, Zielsetzung, wissenschaftlich-technische Fragestellung und Innovationsgehalt – damit die Inhalte schnell erfassbar sind.
Viele Unternehmen entwickeln außergewöhnliche Lösungen, haben jedoch Schwierigkeiten, diese verständlich darzustellen. Während Antragstellende tief im Thema stehen, lesen Gutachter das Projekt zum ersten Mal. Daher sollten Problemstellung, technischer Ansatz und Innovationshöhe präzise und für Außenstehende nachvollziehbar beschrieben werden. Allgemeine Aussagen reichen nicht aus; gefordert ist eine klare, technisch fundierte Darstellung des Forschungsvorhabens.
Fachlichkeit überzeugt
Überzeugend ist ein Antrag mit technischer Substanz, denn Gutachter – meist Ingenieure oder Naturwissenschaftler – wollen erkennen, welches Problem gelöst werden soll, welcher technische Ansatz gewählt wurde und welche Unsicherheiten bestehen. Vage Begriffe wie „Verbesserung“ oder „Weiterentwicklung“ helfen ohne technische Belege nicht weiter; oft wird die eigentliche Entwicklungsleistung noch nicht einmal erwähnt. Ein überzeugender Antrag benennt konkret, was neu ist, welchen technologischen Fortschritt er anstrebt und warum bestehende Lösungen nicht genügen. Benannt werden sollen auch die technischen Risiken. Denn förderfähig ist ein Projekt nur, wenn unklar ist, ob oder wie das technische Ziel erreicht werden kann. Diese Unsicherheiten müssen präzise beschrieben werden, zusammen mit den geplanten methodischen Schritten, die unternommen werden, um diese Risiken zu adressieren.
Aufwand lohnt sich
Der Aufwand einer sorgfältigen Antragstellung lohnt sich: nicht nur wegen der finanziellen Förderung, sondern auch, weil er die Innovationskraft des Unternehmens langfristig stärkt. Unternehmen sollten dabei auch immer die Fristen im Auge behalten: Der Antrag auf Forschungszulage kann bis zu vier Jahre rückwirkend gestellt werden. Die Antragsfrist für das Jahr 2021 endet demnach zum 31. Dezember 2025. Wer also noch von einer Förderung für 2021 profitieren möchte, sollte jetzt aktiv werden.
(Quelle: Hentschel Fördermittelberatung GmbH)
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