Wirtschaft
Banknoten - © pixabay.com/angelo luca iannaccone
30.11.2020

Bund stärkt Rekapitalisierung von KMU

Bund stärkt Rekapitalisierung von KMU

Der Bund baut die bestehenden Beteiligungsangebote der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften (MBGen) in Kooperation mit den Bundesländern deutlich aus. Mittelständler haben so in der Corona-Krise bessere Möglichkeiten zur Rekapitalisierung. Ziel ist es, die Eigenkapitalbasis von Mittelständlern zu stärken.

Zu diesem Zweck haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium der Finanzen erhebliche Erleichterungen für die Übernahme von Beteiligungen durch die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften beschlossen. Dafür wurden die Rückgarantieerklärungen des Bundes angepasst und verbessert.

Kleinere und mittelständische Unternehmen verfügen in der Regel über eine gute Eigenkapitalausstattung und hatten vor Beginn der Corona-Krise auch überwiegend ein gutes Eigenkapitalpolster. Viele von Ihnen sind jetzt aber von starken Umsatzeinbrüchen durch die Corona-Pandemie betroffen, die auch deren Eigenkapitalsituation zunehmend belasten. Daher wollen Bundeswirtschaftsminister Altmaier und Bundesfinanzminister Scholz durch eine gemeinsame Rekapitalisierungsinitiative vor allem die Unternehmen unterstützen, die trotz eines erfolgreichen Geschäftsmodells durch Corona in Finanznöte geraten sind, aber eine positive Fortführungsperspektive vorweisen.

MBGen bieten Beteiligungskapital als eine sinnvolle Ergänzung zum klassischen Bankkredit an. Mit einer Beteiligungsfinanzierung (meistens in Form einer stillen Beteiligung) lässt sich die wirtschaftliche Eigenkapitalquote erhöhen und die Bilanzrelation von Existenzgründern sowie kleinen und mittleren Unternehmen verbessern. Zusammen mit der Eigenkapital-stärkenden Wirkung des Kurzarbeitergeldes, der Überbrückungshilfe sowie der November-/Dezemberhilfe und der Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen über die Säule II des Start-Up-Programms besteht nun insgesamt eine breite Unterstützung von kleinen und mittelständischen Unternehmen auf der Eigenkapitalseite.

© pixabay.com/Wokandapix
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Bundeswirtschaftsminister Altmaier: „Wir lassen unsere Unternehmen und ihre Beschäftigten in dieser ernsten Krise nicht allein und erweitern nochmals unser Unterstützungsangebot. Wir stärken mit den nun geeinten Maßnahmen gezielt die Eigenkapitalbasis unserer Mittelständler. Das ist eine sehr wichtige Hilfe für kleine und mittlere Unternehmen, die neben den umfassenden Liquiditätshilfen der Bundesregierung steht, die wir in den vergangenen Monaten bereits beschlossen haben.“

Bundesfinanzminister Scholz: „Mit diesen Maßnahmen unterstützen wir insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen, die sind das Rückgrat unserer Wirtschaft. Wir stärken das Eigenkapital des Mittelstands. Das ist ein kluges Instrument, das in der Krise genau an der richtigen Stelle hilft. Die Unterstützung kommt bis zu 1.000 Unternehmen und ihren Beschäftigten zugute. Das ist ein weiterer wichtiger Beitrag, damit wir gut durch diese Krise kommen.“

Maßnahmen für MBGen im Einzelnen:

Damit möglichst viele kleine und mittlere Unternehmen von den Programmverbesserungen profitieren können und der Corona bedingte Eigenkapitalverzehr damit kompensiert werden kann, werden temporär folgende Maßnahmen ab sofort umgesetzt:

  • Die bisherige Regelobergrenze für stille Beteiligungen wird von 1 Million Euro auf 2,5 Millionen Euro erweitert, das bisher in der Entscheidung notwendige Zustimmungserfordernis bei Überschreitung des bisherigen Regelbetrages durch den Bund entfällt.

  • Die Verwendung der über Beteiligungskapital bereitgestellten Mittel ist flexibel für jeglichen Finanzierungsbedarf möglich, zum Beispiel auch für Betriebsmittelfinanzierungen.
  • Durch erhöhte Rückgarantien von Bund und Land gegenüber den Bürgschaftsbanken reduziert sich das Eigenrisiko der MBGen, was eine aktive Förderung mittelständischer Unternehmen mit Eigenkapital auch in schwierigen Zeiten ermöglicht.
  • Die Kombination mit anderen Hilfsprogrammen soll ausdrücklich erlaubt sein, insbesondere auch mit dem KfW-Schnellkredit.

Interessierte können sich auf den Homepages der mittelständischen Beteiligungsgesellschaften in den einzelnen Bundesländern informieren. Eine Übersicht finden Sie hier.

(Quelle: Gemeinsame Presseinformation des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und des Bundesministeriums für Finanzen)

Schlagworte

Corona-HilfeCorona-KriseKMU

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