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19.02.2022

Gefahrstoffmanagement im Unternehmen: So geht’s leichter

Gefahrstoffmanagement im Unternehmen: So geht’s leichter

In Gewerbe und Industrie werden gefährliche Stoffe und Gemische eingesetzt oder sie entstehen durch angewendete Verfahren. Arbeitgeber sind verpflichtet, Sicherheit und Gesundheit  ihrer Beschäftigten zu gewährleisten. Zentrales Regelwerk ist die Gefahrstoffverordnung, die zuletzt 2021 geändert wurde. Und die Technischen Regeln für Gefahrstoffe geben  den jeweiligen Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige  gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen wieder. Ein Gefahrstoffmanagement gewährleistet eine systematische Vorgehensweise, praxistaugliche Softwareanwendungen erleichtern die Arbeit.

Was ist Gefahrstoffmanagement?

Als Gefahrstoffmanagement wird im Allgemeinen der Prozess von Auswahl und Beschaffung eines Gefahrstoffs bis zu seiner Verwendung bezeichnet. Und wenn im Unternehmen Verfahren angewendet werden, durch die Gefahrstoffe erst entstehen, ist eine systematische Vorgehensweise in Form eines Managements ebenfalls sinnvoll. Idealerweise ist das Gefahrstoffmanagement in ein Arbeitsschutz- und/ oder  Umweltschutzmanagementsystem eingebunden. Dabei sind Prozesse geregelt und Verantwortliche festgelegt, um Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu gewährleisten.

Im Rahmen eines Managementsystems ist die Zusammenarbeit der verschiedenen Bereiche im Betrieb erforderlich, vor allem Einkauf, Produktentwicklung, Materialverwaltung, Controlling, Personalverwaltung, Bereiche in denen Gefahrstoffe verwendet werden oder vorhanden sind,  Qualitätssicherung und nicht zuletzt der Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Pflichten aus der Gefahrstoffverordnung

Bezogen auf die Gefahrstoffverordnung beinhaltet das Gefahrstoffmanagement im Wesentlichen folgende Pflichten:

  • Gefährdungsbeurteilung (§ 5 Arbeitsschutzgesetz, § 6 GefStoffV, TRGS 400)
  • Ableitung von Schutzmaßnahmen (Abschnitt 4 GefStoffV, TRGS 500) und Überprüfung ihrer Wirksamkeit (§ 7 GefStoffV)
  • Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung, u.a. der getroffenen Maßnahmen (§§ 6 und 7 GefStoffV)
  • Information und Unterweisung der Beschäftigten (§ 14 GefStoffV)

Arbeitgeber müssen diese Anforderungen erfüllen. Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt können den Unternehmer bei der Umsetzung beraten.

© pixabay.com/succo
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Gefahrstoffmanagement als Prozess

Gefahrstoffmanagement als Prozess betrachtet, umfasst vor allem die Themen Auswahl und Beschaffen, Verwenden, Lagern und Transportieren. Verantwortliche im Arbeits- und Gesundheitsschutz profitieren von Software, die den gesamten Prozess abbildet.

Auswahl und Beschaffen

Vor der Einführung eines neuen Stoffes muss zunächst geprüft werden, ob es sich um einen Gefahrstoff handelt. Informationen liefert im Wesentlichen das Sicherheitsdatenblatt: Gefahrenpiktogramme weisen auf Gefahren hin, H-Sätze beschreiben Gefährdungen und P-Sätze geben Sicherheitshinweise. Und vor der Einführung eines neuen Verfahrens, muss geprüft werden, ob Gefahrstoffe entstehen können.

Gefährdungsbeurteilung

Vor Aufnahme der Tätigkeit mit Gefahrstoffen muss dann eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und dokumentiert werden. Dies gilt auch für Stoffe, die erst durch das Arbeitsverfahren entstehen können, z.B. die Bildung von Stickoxiden beim Schweißen. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung erfolgt auch die Substitutionsprüfung, dabei muss geprüft werden, ob ein nicht oder weniger gefährdender Stoff und/oder Verfahren eingesetzt werden kann. Erst nach Freigabe kann der Gefahrstoff im Betrieb verwendet werden.

Die Gefährdungsbeurteilung muss in regelmäßigen Abständen und bei gegebenem Anlass überprüft und gegebenenfalls aktualisiert werden, der Arbeitgeber muss das Überprüfungsintervall festlegen.

© pixabay.com/s m anamul rezwan
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Schutzmaßnahmen

Geeignete Schutzmaßnahmen müssen festgelegt, umgesetzt und deren Wirksamkeit überprüft werden. Auch die besonderen Anforderungen an den Gesundheitsschutz für Jugendliche sowie schwangere und stillende Frauen müssen dabei berücksichtigt werden. Ein Gefahrstoffverzeichnis für alle im Unternehmen verwendeten Gefahrstoffe muss grundsätzlich erstellt und aktualisiert werden.

Betriebsanweisungen und Unterweisungen

Vor Aufnahme der Beschäftigung und danach regelmäßig müssen die Mitarbeiter mündlich über die bestimmungsgemäße Verwendung der Gefahrstoffe sowie mögliche Gefährdungen und geeignete Schutzmaßnahmen unterwiesen werden. Unterweisungen müssen anhand von  schriftlichen Betriebsanweisungen durchgeführt werden. Informationen für Betriebsanweisungen liefert im Wesentlichen das Sicherheitsdatenblatt. Betriebsanweisungen müssen bei jeder maßgeblichen Änderung aktualisiert werden. Sie enthalten in der Regel auch Angaben zum sicheren Lagern und sachgerechten Entsorgen.

Lagerung und Transport

Beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen muss zum Beispiel sichergestellt werden, dass sie nicht ins Grund- oder Oberflächenwasser gelangen. Dazu legen Technische Regeln fest, wie die Lagerung in ortsbeweglichen oder ortsfesten Behältern erfolgen muss. Und schließlich muss der sichere innerbetriebliche Transport gewährleistet werden.

Entsorgung

Gefahrstoffe, die nicht „aufgebraucht“ oder im Rahmen der betrieblichen Anwendung entstehen müssen sachgerecht entsorgt werden, dies gilt auch für leere Gebinde. Wichtige Informationen zur Entsorgung liefert Abschnitt 13 des Sicherheitsdatenblatts vor allem mit dem Abfallschlüssel.

Zu den unternehmerischen Pflichten gehört schließlich auch, die arbeitsmedizinische Vorsorge zu organisieren.

In Abhängigkeit von den verwendeten Stoffen und betriebenen Anlagen müssen gegebenenfalls Beauftragte bestellt werden wie zum Beispiel Abfallbeauftragte, Beauftragte für Gewässerschutz oder für Immissionsschutz.

© pixabay.com/Romeo Scheidegger
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Praxishinweis: Braucht es einen Gefahrstoffbeauftragten?

Die Funktion eines Gefahrstoffbeauftragten ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. Dennoch können im Unternehmen Verantwortliche Aufgaben im Bereich Gefahrstoffe übernehmen. Das Gefahrstoffrecht fordert die Fachkunde gemäß § 2 Abs. 16 GefStoffV und für bestimmte Tätigkeiten (z.B. Begasungen) die Sachkunde mit Lehrgangsnachweis.

Fazit

Ein Managementsystem gewährleistet eine systematische Vorgehensweise: Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisungen und Gefahrstoffverzeichnis müssen aktualisiert, die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen überprüft und Änderungen von Vorschriften im Arbeits- und Gesundheitsschutz identifiziert und umgesetzt werden. Dies ist keine einmalige Aufgabe sondern ein kontinuierlicher Prozess, geeignete Software erleichtert die Arbeit.

QUMsult – Beratung und Software

Experten im Arbeits- und Umweltschutz unterstützen Unternehmen aller Branchen und Größen beim Gefahrstoffmanagement, auch als externe Beauftragte sowie bei Aufbau und Pflege eines individuellen Gefahrstoffkatasters. Ihre Erfahrungen sind in die eigens entwickelte EHS-Software Web SARA eingeflossen. Mit der webbasierten Anwendung können PDF-Sicherheitsdatenblätter automatisch eingelesen werden. Ein mühsames Abtippen oder „Kopieren und Einfügen” der Daten ist nicht nötig, denn das erledigt eine KI (künstliche Intelligenz). Für die geforderte Plausibilitätsprüfung erhalten Anwender Hinweise der KI zu fehlenden oder fehlerhaften Angaben und können diese ergänzen bzw. korrigieren. Aus den eingelesenen Daten des Sicherheitsdatenblatts entsteht ein individuelles Gefahrstoffkataster. Betriebsanweisungen können auf Knopfdruck erstellt werden, und auch deren Aktualisierung wird einfacher. Und für Unternehmen mit Standorten im Ausland steht Web SARA Gefahrstoffe nun auch in
Spanisch und Englisch zur Verfügung. Weitere Sprachen können auf Wunsch hinzugefügt werden, z.B. Französisch, Ungarisch, etc.

(Quelle: Presseinformation der QUMsult GmbH & Co. KG)

Schlagworte

ArbeitsschutzArbeitssicherheitGefahrstoffeGefahrstoffverordnung

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