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20.01.2020

Neufassung der Richtlinie DVS 2201-1 „Prüfen von Halbzeug aus Thermoplasten: Grundlagen und Hinweise“

Neufassungen der Richtlinie DVS 2201-1 „Prüfen von Halbzeug aus Thermoplasten: Grundlagen – Hinweise“ und deren Beiblättern 1 bis 5

Mit Ausgabedatum Januar 2020 hat der DVS Neufassungen der Richtlinie DV 2201-1 „Prüfen von Halbzeug aus Thermoplasten: Grundlagen – Hinweise“ sowie von deren Beiblättern 1 bis vier veröffentlicht.Die Dokumente ersetzen die alte Fassung der Richtlinie selbst aus dem Februar 1989 und die Vorgängerfassungen der Beiblätter aus Oktober 2004. Im Zuge der Überarbeitung der Richtlinie und der existierenden Beiblätter wurde zudem das neue Beiblatt 5 „Temperatur-Zeit-Grenzen der Wärmealterung“ herausgebracht.

Richtlinie DVS 2201-1 „Prüfen von Halbzeugen aus Thermoplasten: Grundlagen – Hinweise“

Die Richtlinie gibt Verarbeitern von Halbzeugen aus thermoplastischen Kunststoffen nicht nur Hinweise und Anregungen für das Prüfen der Halbzeuge bei der Eingangskontrolle, sondern auch für die die Beurteilung der Qualität und Gebrauchstauglichkeit der Halbzeuge im Hinblick auf die schweißtechnische Praxis.

Inhaltlich bezieht sich die Richtlinie auf eine ganze Reihe von Werkstoffen, diehauptsächlich im Apparate- und Rohrleitungsbau verwendet werden und im Beiblatt 1 zur Richtlinie detailliert aufgeführt sind. Diese Werkstoffe besitzen aufgrund ihres molekularen und strukturellen Aufbaus spezifische verarbeitungs- und anwendungstechnische Eigenschaften. Bei der Anwendung von Halbzeugen
aus Thermoplasten, hauptsächlich für tragende Bauteile, sind diese Werkstoffeigenschaften zu berücksichtige, vor allen bei gleichzeitiger mechanischer, thermischer und chemischer Beanspruchung.

Die Eigenschaftswerte der Halbzeuge sind in den einschlägigen DIN-Normen beschrieben. Zu geeigneten Schweißzusätze gibt das Merkblatt DVS 2211Hinweise und Kennwerte der gebräuchlichsten Thermoplaste für die Berechnung der Konstruktion sind in Richtlinie DVS 2205-1
angegeben.

Inhaltsverzeichnis der Richtlinie (Auszug):
  • Geltungsbereich
  • Werkstoffe und Eigenschaftsmerkmale
    • Mechanisches Verhalten
    • Thermisches Verhalten
    • Alterungsverhalten
  • Hinweise für die Eingangskontrolle
    • Sichtkontrolle
    • Maßkontrolle
    • Verhalten nach Warmlagerung
    • Weitere Prüfungen
    • Verhalten unter mechanischer Beanspruchung
      • Zugversuch
      • Bestimmung des Elastizitätsmoduls
      • Bestimmung der Schlagzähigkeit
      • Zeitstand-Innendruckversuch
      • Zeitstand-Zugversuch
      • Bestimmung des Kriechmoduls
      • Bestimmung des Widerstands gegen langsames Risswachstum
    • Verhalten unter thermischer Beanspruchung
      • Wärmeformbeständigkeit
      • Bestimmung des Verhaltens bei Warmlagerung
      • Wärmealterung
    • Verhalten unter chemischer Beanspruchung
      • Immersionsversuch
      • Bestimmung der chemischen Resistenzfaktoren/Abminderungsfaktoren
  • Normen und Richtlinien
    • Werkstoff- und Halbzeugnormen
    • Prüfnormen
    • DVS-Merkblätter und -Richtlinien
Richtlinie DVS 2201-1, Beiblatt 1: „Werkstoffe und Kurzzeichen“

Im Beiblatt sind 24 verschiedene Werkstoffe sowohl mit Kurzzeichen als auch mit ihrer vollständigen Bezeichnung in deutscher und englischer Sprache aufgeführt.

Richtlinie DVS 2201-1, Beiblatt 2: „Richtlinien mit Zeitstandkennlinien für Rohre“

Dieses Beiblatt listet Werkstoffe und dazu gehörende Normen bzw. Richtlinien auf, in denen Zeitstandkennlinien für Rohre enthalten sind.

Richtlinie DVS 2201-1, Beiblatt 3: „Lineare Wärmeausdehnungskoeffizienten“

Für insgesamt 15 verschiedene Werkstoffe sind in diesem Beiblatt tabellarische Angaben zu den jeweiligen Temperaturbereichen und Wärmeausdehnungskoeefizienten aufgeführt.

Richtlinie DVS 2201-1, Beiblatt 4: „Halbzeugverhalten bei Warmlagerung“

Dieses Beiblatt listet für verschiedene Werkstoffe auf, in welchen Regelwerken Hinweise zum Halbzeugverhalten bei Warmlagerung für Rohre und Tafeln enthalten sind.

Richtlinie DVS 2201-1, Beiblatt 5: „Temperatur-Zeit-Grenzen der Wärmealterung“

Dieses neue Beiblatt gibt für verschiedene Werkstoffe Hinweise zu den maximale Einsatztemperaturen in °C nach Einsatzdauer in Jahren.

Die Neufassungen der Richtlinie DVS 2201-1 sowie von deren Beiblättern 1, 2, 3 und 4 und das neue Beiblatt 5 sind im DVS-Regelwerksportal hinterlegt. DVS-Mitglieder haben dort kostenlosen Zugriff auf die Dokumente.

Schlagworte

Fügen von KunststoffHalbzeugeThermoplaste

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