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31.01.2020

Neufassung der Richtlinie DVS 2216-4 zum Einbetten von Inserts mit Ultraschall

Neufassung der Richtlinie DVS 2216-4 zum Einbetten von Inserts mit Ultraschall

Mit Ausgabedatum Januar 2020 hat der DVS eine neue Fassung der Richtlinie DVS 22216-4 „Ultraschallfügen von Formteilen und Halbzeugen aus thermoplastischen Kunststoffen in der Serienfertigung – Einbetten bzw. Einsenken von Inserts mit Ultraschall“ veröffentlicht. Das Dokument ersetzt die Vorgängerversion von August 1992.

Die Richtlinie gilt für das Einbetten, – auch Einsenken genannt – von Metall- und Kunststoffinserts. Das sind zum Beispiel Gewindeeinsätze oder Gewindestifte, die mittels Ultraschall bevorzugt in thermoplastische Kunststoffe eingebettet werden.

Beim Einbetten mit Ultraschall wird das Insert von der Sonotrode berührt, in Schwingungen versetzt und in die Aufnahmebohrung durch eine Vorschubbewegung eingesenkt. Die an der Berührungsfläche zwischen Insert und Bauteil entstehende Reibungswärme plastifiziert den Kunststoff, wobei die Schmelze die Hinterschnitte des Inserts ausfüllt und dieses formschlüssig einbettet.

Vorteile der Ultraschalleinbettmethode sind kurze Prozesszeiten, eine hohe Wirtschaftlichkeit, spannungsfreie und spannungsarme Verbindungen sowie eine geringe Temperaturbelastung des Bauteils. Zudem ist kein Vorwärmen der Inserts notwendig und die Anzugskräfte und -momente beim Ultraschalleinbetten entsprechen denen beim Umspritzen von Inserts.

Inhaltsverzeichnis der Richtlinie (Auszug):
  • Geltungsbereich
  • Verfahrensbeschreibung
  • Prozessbeschreibung
  • Konstruktive Hinweise und maßgebliche Einflussgrößen
  • Anwendungsbeispiele

Die neue Fassung der Richtlinie DVS 2216-4 ist im DVS-Regelwerksportal zum Download hinterlegt. DVS-Mitglieder haben kostenfreien Zugriff auf die Dokumente.

Schlagworte

Fügen von KunststoffUltraschallfügen

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