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02.04.2020

Rechtsfolgen für Gefahrstoffe: BAuA-Datenbank aktualisiert

Rechtsfolgen für Gefahrstoffe: BAuA-Datenbank aktualisiert

Die Einstufung von gefährlichen Stoffen oder Gemischen ist nicht nur wichtig für deren Kennzeichnung, sondern löst auch zahlreiche Rechtsfolgen aus. Seit 2015 sorgt eine Datenbank der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) für mehr Durchblick. Jetzt wurde sie aktualisiert und überarbeitet.

Mit der Datenbank „Rechtsfolgen der Einstufung“ können sich Nutzer schnell einen Überblick verschaffen, welchen rechtlichen Normen die verwendeten Chemikalien unterliegen. So reicht etwa die Eingabe des Begriffs „Explosive Stoffe“ in die Suchfunktion, um herauszufinden, dass unter anderem das Strafgesetzbuch Aussagen zu dieser Gefahrenklasse enthält.

Die Datenbank beruht auf einer Recherche aller in Deutschland direkt gültigen Rechtsnormen, die im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) durchgeführt wurde. Dabei lag der Schwerpunkt auf EU-Verordnungen, Bundesgesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften, in denen Rechtsfolgen direkt an eine Einstufung gekoppelt sind. Außerdem wurde herausgestellt, wie die jeweiligen Rechtsfolgen beschaffen und an wen sie adressiert sind.

Die Datenbank besteht aus zwei Teilen. Teil A enthält die Rechtsfolgen nach der Verordnung über Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) und enthält den weitaus größten Anteil der Einträge. Es gibt aber auch einige Rechtsnormen, die sich noch auf das alte Recht durch die Richtlinien 1999/45/EG und 67/548/EWG (Stoff-/Zubereitungsrichtlinie) beziehen. Diese können mittels Datenbank Teil B durchsucht werden.

Seit der Erstellung dieser Datenbank im Jahr 2015 wurden fast alle darin enthaltenen Rechtsnormen überarbeitet. Zum großen Teil sind sie an die seit 2009 geltende CLP-Verordnung angepasst worden. Mittels einer weiteren Recherche hat die BAuA die Datenbank auf den neuesten Stand gebracht. Die Ergebnisse der Recherche hat die BAuA im baua: Bericht „Recherche der Rechtsfolgen der Einstufung nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 im Rahmen einer Aktualisierung und Überarbeitung der Datenbank ,Rechtsfolgen der Einstufung'“ veröffentlicht.

(Quelle: Presseinformation der BAuA)

© BAuA
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Schlagworte

ArbeitsschutzChemikalienDatenverarbeitungGefahrstoffeRechtsfolgen

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