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Übergabe der Validizierung an OMI Innovation auf der WindEnergy Hamburg mit Idris Akbiyik, Mehmet Colak und Olaf Dostalek von OMI Innovation sowie Michael Lange und Markus Sinnigen von TÜV NORD (v.l.n.r.). - © TÜV NORD
23.10.2024

TÜV NORD verifiziert erstmals Drohnensystem zur Inspektion von Windenergieanlagen

TÜV NORD verifiziert erstmals Drohnensystem zur Inspektion von Windenergieanlagen

Windenergieanlagen werden zunehmend mithilfe von Drohnen inspiziert, insbesondere mit Blick auf das Blitzschutzsystem und mögliche Schäden an den Rotorblättern. Ob diese drohnengestützten Verfahren halten, was sie versprechen, prüft TÜV NORD anhand eines eigenen Standards. Die erste Verifizierung wurde nun abgeschlossen und die Konformitätsbewertung an die Deutsche Windtechnik übergeben.

Für die Deutsche Windtechnik hat TÜV NORD erstmals die Verifizierung eines Drohnensystems abgeschlossen. Die Konformitätsbewertung dieser erfolgreichen Verifizierung wurde am 26. September 2024 auf der Fachmesse WindEnergy in Hamburg übergeben. Im Februar wurde die Technologie der Deutschen Windtechnik bereits validiert. Auch für das Startup OMI Innovation wurde die Validierung abgeschlossen; die Verifizierung folgt in Kürze.

„Vereinfacht gesagt untersuchen wir bei unserer Konformitätsbewertung, ob ein System oder Verfahren so funktioniert, wie der Hersteller es zusagt. Dabei unterscheiden wir Validierung und Verifizierung: Bei der Validierung wird bewertet, ob die beabsichtigte Verwendung, also die künftige Nutzung, plausibel ist. Bei der Verifizierung wird geprüft, ob die Angaben des Herstellers zurückblickend der Wahrheit entsprochen haben und im Praxiseinsatz die gewünschten Ergebnisse erreicht wurden“, erläutert Michael Lange, Leiter der Validierungs- und Verifizierungsstelle für Windenergie bei TÜV NORD.

Übergabe der Verifizierung an die Deutsche Windtechnik auf der WindEnergy Hamburg mit Helge Brau, Project Manager Drone Inspection bei Deutsche Windtechnik, Michael Lange, Head of Rotor Blade and Electrical Components bei TÜV NORD, und Markus Sinnigen, Expert for electrical components and lightning protection systems bei TÜV NORD (v.l.n.r.). - © Deutsche Windtechnik
Übergabe der Verifizierung an die Deutsche Windtechnik auf der WindEnergy Hamburg mit Helge Brau, Project Manager Drone Inspection bei Deutsche Windtechnik, Michael Lange, Head of Rotor Blade and Electrical Components bei TÜV NORD, und Markus Sinnigen, Expert for electrical components and lightning protection systems bei TÜV NORD (v.l.n.r.). © Deutsche Windtechnik

Bei dem konkreten Projekt für die Deutsche Windtechnik hat TÜV NORD die Verfahren bewertet, die genutzt werden, um Schäden an den Rotorblättern oder am Blitzschutzsystem der Windenergieanlagen aufzuspüren. Die unabhängige Inspektionsstelle der Deutschen Windtechnik erstellt dazu im Rahmen der jährlichen Inspektion eine Risikoanalyse, die festlegt, was mithilfe einer Drohne abgeflogen werden kann und wo zusätzlich Seilzugangstechnik eingesetzt werden muss. So sollen Schäden aufgespürt werden, wie Erosion oder Risse, die zum Beispiel durch Wind und Wetter, Vogelschlag oder Blitzeinschläge auftreten können. Alle zwei oder, mit Wartungsvertrag, alle vier Jahre ist zusätzlich eine wiederkehrende Prüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle wie TÜV NORD vorgeschrieben; auch hier werden mittlerweile häufig Drohnen für eine erste Zustandsbewertung eingesetzt.

Der Markt für drohnengestützte Inspektionen wächst, inzwischen gibt es zahlreiche Anbieter im Markt – sowohl etablierte Wartungsfirmen als auch viele neu gegründete Startups. „Die Inspektion mit Drohnen wird zentraler Bestandteil in vielen Inspektionskonzepten“, sagt Windenergie-Experte Michael Lange.

Da es bislang keinen Standard gab, der festlegt, wie Verfahren zur Inspektion mit Drohnen bewertet werden können, hat TÜV NORD einen entsprechenden Standard entwickelt. Damit können nun erstmals Konformitätsbewertungen ausgestellt werden, sowohl Validierungen als auch Verifizierungen. Der TÜV NORD-Standard TN-P-V01-001 basiert auf den Anforderungen der Norm ISO 17029, der die Arbeit von Verifizierungs- und Validierungsstellen definiert. „Auf Basis unseres Standards können wir auch Aussagen zu digitalen Optimierungstools, Mess-Systemen oder mechanischen Anbauten für Windenergieanlagen daraufhin überprüfen, ob sie plausibel und wahrheitsgemäß sind“, ergänzt Michael Lange.

(Quelle: Presseinformation der TÜV NORD AG)

Schlagworte

DrohnenInspektionKonformitätsbewertungRotorblätterWindenergieWindenergieanlagen

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