Wirtschaft
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31.07.2024

Volumen der Mittelstandsförderung aus dem ERP-Sondervermögen soll weiter steigen

Volumen der Mittelstandsförderung aus dem ERP-Sondervermögen soll weiter steigen

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2025 beschlossen. Im kommenden Jahr sollen 11,7 Mrd. Euro auf der Grundlage des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens durch zinsverbilligte Kredite an mittelständische Unternehmen und zur Gründungsunterstützung einfließen. Zudem sind Fondsbeteiligungen von über einer halben Milliarde Euro für Venture Capital eingeplant.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck: Wir stehen für eine verlässliche Unterstützung des deutschen Mittelstandes im Umbau zu einer ökologisch-sozialen Marktwirtschaft. Investitionen in Digitalisierung und Nachhaltigkeit sind dabei die Grundlage für den zukünftigen wirtschaftlichen Erfolg. Dazu soll das ERP-Sondervermögen auch im kommenden Jahr einen schlagkräftigen Beitrag leisten, auch indem wir den Zugang zu den ERP-Förderkrediten für gemeinwohlorientierte Unternehmen weiter verbessern.

KMU im Fokus

Im Fokus der Förderung mit einem Volumenaufwuchs von 500 Mio. Euro stehen kleine und mittlere Unternehmen. Diese bilden das Rückgrat der deutschen Wirtschaft, sind aber beim Zugang zur Finanzierung strukturell benachteiligt. Hier setzen die ERP-Programme an. Diese beinhalten besonders günstige Zinsen, lange Laufzeiten, Haftungsfreistellungen für die Hausbanken und durch den Verzicht auf Tilgungsleistungen in den ersten Jahren aus.

Zudem wird eine wichtige Unterstützung für Unternehmen durch die Bereitstellung von Beteiligungs-, Wagniskapital- und Mezzaninfinanzierung bei wegweisenden Zukunftsinvestitionen zur Transformation der deutschen Wirtschaft sowie der Finanzierung von Start-ups geleistet.

Grundlage zur Förderung

Mit dem ERP-Wirtschaftsplangesetz 2025 soll die rechtliche Grundlage geschaffen werden, um die verbesserten Fördermöglichkeiten für gemeinwohlorientierte Unternehmen, die jüngst in der Gründungsfinanzierung geschaffen wurden, auf alle gemeinwohlorientierten kleinen und mittleren Unternehmen auszuweiten.

Das ERP-Sondervermögen besteht seit mehr als 75 Jahren und wurde aus dem Marshallplan gewonnen dieser Gewinn dient unabhängig vom Bundeshaushalt der Wirtschaftsförderung.

(Quelle: Pressemeldung des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz)

Schlagworte

DigitalisierungERPMarktwirtschaftMittelstand

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