Wirtschaft
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21.04.2020

Aktualisierte Handlungshilfen zum Schutz vor Coronaviren

Aktualisierte Handlungshilfen zum Schutz vor Coronaviren

Mit dem „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard“ hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 16. April 2020 einen bundesweit einheitlichen Mindeststandard für die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit festgelegt. Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) gibt bereits seit Beginn der Corona-Pandemie branchenspezifische Handlungshilfen für ihre Mitgliedsbetriebe zum Schutz vor dem Coronavirus heraus und hat diese jetzt auf Basis der Empfehlungen des BMAS angepasst.

„Unser Ziel ist es, den holz- und metallverarbeitenden Betrieben Hilfestellungen zu geben, damit sie die Schutzmaßnahmen vor dem Coronavirus praxisnah und alltagstauglich umsetzen können. In unseren Handlungshilfen stellen wir die auf die jeweiligen Branchen und Tätigkeiten abgestimmten Schutzmaßnahmen kurz und anschaulich dar“, sagt Stefan Gros, Präventionsleiter der BGHM.

Das BMAS hat darüber hinaus mitgeteilt, dass das von der Bundesregierung und den Bundesländern geforderte eigenständige Hygienekonzept für jedes Unternehmen entfällt, wenn die im SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard beschriebenen und in den branchenspezifischen Handlungshilfen konkretisierten Anforderungen erfüllt werden.

Bisher sind folgende Handlungshilfen der BGHM erschienen und auf den Maßnahmenkatalog des BMAS abgestimmt:
  • Handlungshilfe für Betriebe: Diese Handlungshilfe bildet die Grundlage für alle weiteren, darauf aufbauenden Handlungshilfen. Sie fasst die erforderlichen Schutzmaßnahmen in den Betrieben vor, während und nach der Arbeit zusammen.
  • Handlungshilfe für Baustellen: Sie stellt dar, was beispielsweise beim parallelen Arbeiten, der Werkzeugnutzung, gemeinsamen Fahrten und der Pausengestaltung beachtet werden muss.
  • Handlungshilfen für den Servicebereich im Kfz-Gewerbe: Diese Handlungshilfe beinhaltet die Schutzanforderungen von der Direktannahme von Kundenfahrzeugen bis zu den Arbeiten an und in Fahrzeugen, also der Fahrzeugaufbereitung.
  • Handlungshilfe für lüftungstechnische Maßnahmen: Richtiges und regelmäßiges Lüften in geschlossenen Räumen ist grundsätzlich unerlässlich für eine gesunde Arbeitsplatzumgebung und gewinnt aufgrund der Corona-Pandemie zusätzlich an Bedeutung. In genutzten, geschlossenen Räumen wie Büro- und Fertigungsräumen sollte möglichst viel frische Außenluft eingelassen werden – entweder auf natürliche Weise oder mithilfe technischer Lüftungsanlagen.
  • Handlungshilfen für Maschinenbedienung: Neben praxisnahen Maßnahmen zum Schutz vor Ansteckungen bei der Bedienung von Maschinen sind hier auch Schutzmaßnahmen für die Maschinenreinigung und für die Nutzung von Benutzerschnittstellen – wie Steuerpulte, Tastaturen und mobile Bediengeräte – enthalten.

Grundsätzlich gilt: Alle Handlungshilfen beziehen sich ausschließlich auf die Corona-Pandemie und sind als Zusatz zu den ohnehin erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen zu verstehen.

Beratung durch Aufsichtspersonen

Weitere Informationen zu diesem und weiteren Präventionsthemen erhalten die Mitgliedsunternehmen der BGHM bei der für sie zuständigen Aufsichtsperson. Auch die Präventions-Hotline steht für telefonische Rückfragen unter der Telefonnummer 0800 9990080-2 zur Verfügung.

Die Handlungshilfen zum Schutz vor Coronaviren finden Sie auf der Homepage der BGHM. Die Seite wird kontinuierlich um weitere branchenspezifische Handlungshilfen ergänzt.

Schlagworte

ArbeitsschutzCorona-HilfeCorona-KriseMetallverarbeitung

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