Regelwerke
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15.05.2023

Neue Maschinenverordnung mit wichtigen Änderungen

Neue Maschinenverordnung – TÜV SÜD informiert über wichtige Änderungen für Hersteller und Betreiber

Im Juli 2023 soll die europäische Maschinenverordnung veröffentlicht werden. Sie wird die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ersetzen. Die neue MVO enthält zahlreiche Änderungen zur Maschinensicherheit, die Hersteller und Betreiber beachten müssen. Sie ist unmittelbar nach ihrer Verabschiedung in allen EU-Staaten gültig und 42 Monate nach dem Inkrafttreten verbindlich anzuwenden.

Die „Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Maschinenprodukte“ ist das für Hersteller verbindliche Regelwerk für die Maschinensicherheit in der Europäischen Union. Sie definiert verbindliche Anforderungen an Konstruktion, Bau und Inbetriebnahme von Maschinen und verwandten Produkten und sorgt damit für mehr Rechtssicherheit. „Mit der Maschinenprodukteverordnung hat die Europäische Union ihr Regelwerk an den aktuellen Stand der Technik angepasst“, sagt Pascal Staub-Lang, Leiter des Center of Competence Maschinensicherheit der TÜV SÜD Industrie Service GmbH. „Dafür wurden im Vergleich zur aktuellen, noch gültigen Maschinenrichtlinie die Inhalte erweitert und in einigen Punkten konkretisiert.“

DIgitalisierung neu denken

Durch die zunehmende Digitalisierung und Vernetzung sind auch neue Sicherheitsrisiken entstanden, die von der bisherigen Maschinenrichtline nicht oder nur unzureichend berücksichtigt werden. „Die wichtigsten Änderungen der MVO betreffen genau diesen Bereich“, so Staub-Lang. Die neue Verordnung enthält unter anderem Anforderungen für die Cybersecurity von Sicherheitssteuerungssystemen und konformitätsbezogener Software, für die Nutzung von Künstlicher Intelligenz bei Sicherheitsfunktionen sowie für autonome und ferngesteuerte Maschinen und kollaborative Roboter bzw. Cobots. Zudem wird mit der MVO auch der Begriff der „wesentlichen Änderung“ auf der europäischen Ebene eingeführt.

Hier besteht nach Aussage des TÜV SÜD-Experten allerdings noch Klärungsbedarf: „Wir müssen abwarten, wie sich die Auslegung des Begriffs der wesentlichen Änderung in der MVO in der konkreten Anwendung darstellt und welche Auswirkungen dies insbesondere für Betreiber haben wird.“

Eine weitere wichtige Änderung der MVO ist die verpflichtende Konformitätsbewertung für sechs Produktkategorien durch eine Benannte Stelle. „Das betrifft konkret gelistete Maschinen und verwandte Produkte, deren Einsatz mit besonders hohen Risiken verbunden sind“, erklärt Staub-Lang. Dazu gehören beispielsweise Fahrzeughebebühnen oder selbstlernende bzw. teilweise selbstlernende Maschinen. Die Konformitätsbewertung für diese Produkte beinhaltet auch eine Baumusterprüfung. Die Hoch-Risiko-Produkte sind in Anhang I, Teil A der Maschinenverordnung gelistet.

Verpflichtungen für alle Marktbeteiligten

Auch der Anwendungsbereich der MVO wurde erweitert. Die neue Verordnung erfasst die gesamte Lieferkette und nennt konkrete Verpflichtungen für alle Marktbeteiligten. Damit müssen sich in Zukunft beispielsweise auch Händler von Maschinen und von Gebrauchtmaschinen stärker mit diesem Thema auseinandersetzen. Auf der anderen Seite bringt die Maschinenverordnung auch Erleichterungen. So sollen der Verwaltungsaufwand und die Kosten für Maschinenhersteller durch die Möglichkeit zur Digitalisierung von Montage- und Betriebsanleitungen sowie der EU-Konformitätserklärung deutlich reduziert werden.

Das genaue Datum für das Inkrafttreten der neuen MVO ist noch nicht bekannt. Nachdem das Europäische Parlament die Verordnung am 18. April 2023 verabschiedet hat, wird mit der Veröffentlichung im Juli 2023 gerechnet. Das Inkrafttreten erfolgt 20 Tage nach der Bekanntgabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Frist bis zur Anwendung soll 42 Monate betragen. Sie beginnt mit dem offiziellen Inkrafttreten der Verordnung. „Erfahrungsgemäß werden sich die meisten Hersteller aufgrund der Übergangsfrist nur langsam mit den neuen Vorgaben zum Inverkehrbringen und zur Inbetriebnahme von Maschinen und Maschinenprodukten auseinandersetzen“, sagt Pascal Staub-Lang. „Aber da die Umsetzung voraussichtlich viel Zeit in Anspruch nehmen wird, sollten sich die betroffenen Unternehmen sehr frühzeitig mit der neuen Verordnung auseinandersetzen.“

Weitere Informationen zur neuen europäischen Maschinenverordnung gibt es bei TÜV SÜD per E-Mail.

(Quelle: Pressemeldung des TÜV Süd)

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