Forschung
27.04.2024

Rückwirkende Förderung für Forschung und Entwicklung

Rückwirkende Förderung für Forschung und Entwicklung jetzt noch attraktiver - Fristablauf nicht verpassen!

Das Forschungszulagengesetz bietet Unternehmen erstmalig die Möglichkeit, Projekte im Bereich Forschung und Entwicklung rückwirkend fördern zu lassen. Am 27.03.2024 wurde nach langen Diskussionen nun endlich das Wachstumschancengesetz verkündet, was noch attraktivere Fördermöglichkeiten für die Forschungszulage bringt. Die Antragsfrist für die Gewährung der Forschungszulage für das Jahr 2020 endet Ende 2024. Wer also noch von einer Förderung für 2020 profitieren möchte, sollte jetzt aktiv werden!

Das Forschungszulagengesetz

Die Forschungszulage ist eines der attraktivsten Förderprogramme – und zudem das Einzige, das eine rückwirkende Förderung ermöglicht. Unternehmen können im Rahmen des Forschungszulagengesetzes ihre Entwicklungsprojekte also auch rückwirkend fördern lassen, die nach dem 01.01.2020 gestartet wurden. Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen im Sinne des Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetzes sind förderfähig. Unabhängig von Branche und Größe des Unternehmens können abgeschlossene, begonnene oder geplante Vorhaben beantragt werden – fehlgeschlagene Forschung und Entwicklung inkludiert. Am 27.03.2024 wurde das Wachstumschancengesetz nun endlich verkündet. Für das Forschungszulagengesetz bedeutet dies noch attraktivere Fördermöglichkeiten.

Was ändert sich?

Bisher war die Forschungszulage bis 2026 zeitlich begrenzt – mit der Gesetzesänderung gilt sie nun unbefristet. Zudem wurde die Bemessungsgrundlage von bisher 4 Mio. EUR auf 10 Mio. EUR angehoben, d.h. die maximale Förderung steigt von 1 Mio. EUR auf 2,5 Mio. EUR pro Jahr.

Neben Personalkosten und externen Entwicklungskosten werden künftig auch Anschaffungs- und Herstellungskosten für Anlagen gefördert. Zudem steigt die effektive Förderung für externe Entwicklungsaufträge von bisher 15% auf 17,5%. Der Stundensatz für Eigenleistungen von Einzelunternehmern wird von 40 EUR auf 70 EUR je Arbeitsstunde angehoben. Außerdem können KMUs künftig eine Erhöhung der Forschungszulage um 10 Prozentpunkte beantragen, d.h. sie steigt von 25 auf 35 Prozent der Bemessungsgrundlage.

© pexels.com/Foto von pixabay
© pexels.com/Foto von pixabay
Was wird gefördert?

Die Forschungszulage fördert nachstehende Leistungen aus Einzel- oder Kooperationsprojekten der Grundlagenforschung, industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung mit 25 %:

1. Eigenbetriebliche Forschung
Lohn- und Gehaltskosten der in dem F&E Vorhaben mitwirkenden Projektmitarbeiter

2. Externe Forschungsaufträge
60 % (bzw. 70 % ab 2024) der Forschungsaufträge, die extern an andere Unternehmen, Universitäten oder Forschungseinrichtungen (in der EU/EWR2) vergeben werden.

3. Eigenleistungen eines Einzelunternehmers oder Mitunternehmers
Eigenleistungen eines Einzelunternehmers oder Mitunternehmers, wenn der Inhaber eines Ein-Personen-Betriebs selbst Forschung und Entwicklung betreibt. Es können 40 EUR/h (bzw. 70 EUR/h ab 2024) bis max. 40 Arbeitsstunden pro Woche als förderfähige Aufwendungen angesetzt werden.

4. Investitionskosten
Mit der Gesetzesänderung werden nun auch Anschaffungs- und Herstellungskosten für Anlagen gefördert, welche nach dem 27.03.2024 angeschafft oder hergestellt wurden, wenn sie für das Projekt ausschließlich eigenbetrieblich genutzt werden. Dann können also bspw. die Kosten von Analyse- und Testgeräten oder Prüfständen entsprechend der Wertminderung im Projektzeitraum berücksichtigt werden.

Fristablauf für Antragstellung 2020

Der Antrag auf Forschungszulage kann innerhalb von 4 Jahren nach Ablauf des Jahres, für das der Anspruch entstanden ist, gestellt werden. Die Antragsfrist für die Gewährung der Forschungszulage für das Jahr 2020 endet demnach Ende 2024! Wer also noch von einer Förderung für 2020 profitieren möchte, sollte jetzt aktiv werden.

Unternehmen, die Fördermittel nutzen, sind klar im Vorteil gegenüber ihren Wettbewerbern: Ein Fördermittelzuschuss muss keine einmalige Sache sein!

(Quelle: Presseinformation der Hentschel Fördermittelberatung für Forschung & Entwicklung)

Schlagworte

EntwicklungFördermittelForschungForschungszulagengesetzWachstumschancegesetz

Verwandte Artikel

Die „FFB PreFab“ ist ein wichtiger Schritt hin zum Aufbau der »FFB Fab«, mit der 20.000 Quadratmeter zusätzliche Produktions- und Forschungsflächen entstehen und eine industrienahe Produktionsforschung und Entwicklung im Gigawatt-Bereich mit Anlagentechnik im großindustriellen Maßstab in Münster ermöglicht wird.
03.05.2024

Meilenstein der Batterieforschung: Feierliche Eröffnung der „FFB PreFab“

In Münster wurde am 30. April 2024 ein bedeutender Meilenstein für die Erforschung nachhaltiger und ressourcenschonender Batteriezellen erreicht: Der erste Bauabschnitt d...

Batterieforschung Elektromobilität Energiewende Forschung Mobilitätswende
Mehr erfahren
Dipl.-Ing. Jens Jerzembeck, Geschäftsführer der Forschungsvereinigung Schweißen und verwandte Verfahren e. V. des DVS, eröffnet den INNOVATIONSTAG 2024.
DVS Group
19.04.2024

INNOVATIONSTAG 2024: Energiewende in der Fügetechnik

Die DVS Forschung und die FOSTA – Forschungsvereinigung Stahlanwendung e. V. haben am 10. und 11. April den Innovationstag 2024 veranstaltet. Rund 80 Teilnehmer erhielten...

Energiewende Forschung Fügetechnik
Mehr erfahren
03.04.2024

Fragen und Antworten über die Forschungszulage

Durch das Wachstumschancengesetz wurde die Forschungszulage auf 2,5 Millionen Euro pro Jahr erhöht und es gibt spezielle Erleichterungen für KMU.

Entwicklung Forschung Forschungszulage KMU Wachstumschancengesetz
Mehr erfahren
30.03.2024

Professor Michael Bruno Klein verlässt die AiF

AiF-Hauptgeschäftsführer Professor Michael Bruno Klein verlässt die AiF – Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen „Otto von Guericke“ e.V. zu Ende März...

Forschung IGF Industrielle Gemeinschaftsforschung
Mehr erfahren
26.03.2024

Fraunhofer: Innovation seit 75 Jahren

Die Fraunhofer-Gesellschaft, eine der weltweit führenden Organisationen für anwendungsorientierte Forschung, feiert am 26. März ihr 75-jähriges Bestehen.

Anwendungsorientierte Forschung Forschung
Mehr erfahren