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27.05.2020

Update: DIN EN ISO 15614-1 „Schweißverfahrensprüfung: Lichtbogen- und Gasschweißen von Stählen und Nickel“

Update: DIN EN ISO 15614-1 „Schweißverfahrensprüfung: Lichtbogen- und Gasschweißen von Stählen und Nickel“

Mit Ausgabedatum Mai 2020 ist eine Neufassung der DIN EN ISO 15614-1 erschienen. Die Norm regelt die „Anforderung und Qualifizierung von Schweißverfahren für metallische Werkstoffe – Schweißverfahrensprüfung – Teil 1: Lichtbogen- und Gasschweißen von Stählen und Lichtbogenschweißen von Nickel und Nickellegierungen“. Das Dokument ersetzt die frühere Fassung vom Dezember 2017.

Die EN ISO 15614-1 legt fest, wie eine Schweißanweisung durch eine Schweißverfahrensprüfung qualifiziert wird. Das Dokumennt gilt für das Produktionsschweißen, das Ausbesserungsschweißen und das Auftragschweißen.

Der Hauptzweck der Qualifizierung des Schweißverfahrens ist der Nachweis, dass der für die Konstruktion vorgeschlagene Fügeprozess dazu geeignet ist, Verbindungen herzustellen, die die mechanischen Eigenschaften des beabsichtigten Anwendungsfalls erfüllen. Die Norm gilt für das Lichtbogen- und das Gasschweißen von Stählen in allen Produktformen sowie für das Lichtbogenschweißen von Nickel und Nickellegierungen in allen Produktformen. Zum Lichtbogen und gasschweißen gehören nach ISO 4063 die folgenden Verfahren:

  • Lichtbogenhandschweißen
  • Metall-Lichtbogenschweißen mit Fülldrahtelektrode ohne Schutzgas
  • Unterpulverschweißen
  • Metall-Schutzgasschweißen
  • Wolfram-Schutzgasschweißen
  • Plasmaschweißen und
  • Gasschweißen mit Sauerstoff-Acetylen-Flamme.

Der Schweißer oder Bediener, der die Schweißverfahrensprüfung nach diesem Dokument erfolgreich durchführt, ist entsprechend der angewendeten maßgebenden nationalen bzw. internationalen Norm qualifiziert, vorausgesetzt, dass die maßgebenden Prüfungsanforderungen dieser Norm erfüllt sind.

Im Vergleich zum Vorgängerdokument wurden folgende Änderungen vorgenommen:

Der Unterabschnitt 8.5.2.3 bezüglich der Wellenformsteuerung wurde gestrichen und durch neuen Text ersetzt und die gesamte Norm wurde redaktionell überarbeitet.

Aus dem Inhalt (Auszug):
  • Anhang ZA (informativ): Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der abzudeckenden EU Richtlinie 2014/68/EU (PED)
  • Anhang ZB (informativ): Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der abzudeckenden EU Richtlinie 2014/29/EU (SPVD)
  • Anwendungsbereich
  • Normative Verweisungen
  • Begriffe
  • Vorläufige Schweißanweisung (pWPS, en: preliminary Welding Procedure Specification)
  • Schweißverfahrensprüfung
  • Prüfstück
    • Allgemeines
    • Form und Maße der Prüfstücke
      • Allgemeines
      • Stumpfstoß am Blech mit voller Durchschweißung
      • Stumpfstoß am Rohr mit voller Durchschweißung
      • T-Stoß
      • Rohrabzweigung
    • Schweißen der Prüfstücke
  • Untersuchung und Prüfung
    • Art und Umfang der Prüfung
    • Lage und Entnahme von Proben
    • Zerstörungsfreie Prüfung
    • Zerstörende Prüfung
      • Querzugprüfung
      • Biegeprüfung
      • Makroschliff-Untersuchung
      • Kerbschlagbiegeprüfung
      • Härteprüfung
    • Zulässigkeitsgrenzen
    • Ersatzprüfung
  • Geltungsbereich
    • Allgemeines
    • Bezogen auf den Hersteller
    • Bezogen auf den Grundwerkstoff
      • Gruppeneinteilung der Grundwerkstoffe
      • Werkstoffdicke
      • Durchmesser von Rohren und Rohrabzweigungen
      • Winkel der Rohrabzweigung
    • Gültig für alle Schweißverfahren
      • Schweißprozesse
      • Schweißpositionen
      • Stoßart/Nahtart
      • Zusatzwerkstoff, Hersteller/Firmenname, Bezeichnung
      • Durchmesser des Zusatzwerkstoffs
      • Stromart
      • Wärmeeinbringung (Lichtbogenenergie)
      • Vorwärmtemperatur
      • Zwischenlagentemperatur
      • Wasserstoffarmglühen
      • Wärmebehandlung
    • Besonderheiten bei Schweißprozessen
      • Unterpulverschweißen (Prozess 12)
      • Metall-Schutzgasschweißen (Prozess 13)
      • Wolfram-Schutzgasschweißen (Prozess 14)
      • Plasmaschweißen (Prozess 15)
      • Gasschweißen mit Sauerstoff-Acetylen-Flamme (Prozess 311)
      • Gas zum Unternahtschutz
  • Bericht über die Qualifizierung des Schweißverfahrens (WPQR)
  • Anhang A (normativ) Zusatzwerkstoff, Bezeichnung
  • Anhang B (informativ) Vordruck für Bescheinigung über die Qualifizierung des Schweißverfahrens (WPQR)

Schlagworte

GasschweißenLichtbogenschweißenNickelNickellegierungenSchweißverfahrenSchweißverfahrensprüfungStahl

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