Die Zulassungsvoraussetzungen in Deutschland für den Schweißfachmann (SFM) und den Schweißfachingenieur (SFI) wurden geändert. Das International Institute of Welding (IIW) plant im Januar 2026 jedoch eine generelle Anpassung der Eingangsvoraussetzungen.
Änderungen der Zulassungsvoraussetzungen für SFM
Zusätzlich zu den bisherigen Eingangsvoraussetzungen (Facharbeiter und Meister im metallverarbeitenden Bereich) können künftig auch Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung und mindestens drei Jahren Berufserfahrung im schweißtechnischen Bereich zugelassen werden.
Es ist zu beachten, dass das International Institute of Welding (IIW) im Januar 2026 eine generelle Anpassung der Zugangsvoraussetzungen plant, die dann für alle Länder gelten sollen. Derzeit ist noch nicht absehbar, in welche Richtung sich diese Änderungen entwickeln werden.
Änderungen der Zulassungsvoraussetzungen für SFI
Auch bei der Ausbildung zum Schweißfachingenieur plant das International Institute of Welding (IIW) im Januar 2026 eine Anpassung der Eingangsvoraussetzungen.
Hinsichtlich der in Deutschland bestehenden Zugangsvoraussetzung Bachelor of Science ist voraussichtlich mit einer Anpassung zu rechnen. In Planung ist, einen Nachweis von Berufserfahrung zu fordern, wenn das Studium nicht alle relevanten Fächer – Mathematik, Physik, Chemie, Elektrotechnik und Werkstoffkunde – umfasst.
Ab dem 01.08.2025 werden Abschlüsse des Bachelor of Science anerkannt, sofern das Studium in einer naturwissenschaftlichen Fachrichtung (Biologie, Chemie, Physik, Astronomie und Geowissenschaften) absolviert wurde und eine Mindeststudiendauer von drei Jahren aufweist.
Diese Zulassungsvoraussetzungen gelten jedoch nur so lange, bis die generelle Anpassung der Eingangsvoraussetzungen in Kraft gesetzt wird.
Weitere Informationen finden Sie hier:
(Quelle: GSI - Gesellschaft für Schweißtechnik International mbH)
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