Der Mittelstandsbeirat ist ein traditionsreiches Gremium: Seine erste Sitzung fand 1956 unter dem Vorsitz des damaligen Bundeswirtschaftsministers Ludwig Erhard statt. Seitdem berät er die jeweiligen Bundeswirtschaftsminister in allen wirtschaftspolitischen Fragen, die für den Mittelstand von Bedeutung sind.
Zusamensetzung des Mittelstandsbeirat
In der 21. Legislaturperiode setzt sich der Mittelstandsbeirat aus 32 Unternehmern zusammen (16 Frauen und 16 Männern). Sechs Mitglieder stammen aus den östlichen Bundesländern. Die Zusammensetzung spiegelt die Vielfalt des heutigen Mittelstands wider: von Start-ups über Handwerk, Handel und die Freien Berufe bis hin zu größeren industriellen Familienunternehmen. Ergänzt wird das Gremium durch zwei renommierte Wissenschaftler aus der Mittelstandsforschung sowie den Vorstandsvorsitzenden der KfW als Experten für Mittelstandsfinanzierung.
Das Besondere am Mittelstandsbeirat ist, dass er nicht mit Verbandsvertretern, sondern mit Unternehmern besetzt ist. Der direkte, offene Austausch mit Mittelständlern aus dem ganzen Land – von der Sanitärfachfrau bis zum Raumfahrtunternehmer, von der Buchhändlerin bis zum Automobilzulieferer, von der Gründerin eines Biotech-Start-ups bis zum familiengeführten Maschinenbauer – verschafft der Ministerin wertvolle Einblicke in die betriebliche Praxis. Es geht dabei um jene mittelständischen Betriebe, über die selten prominent gesprochen wird, die unser Land aber Tag für Tag am Laufen halten. Mehr als 99 Prozent aller Unternehmen zählen zum Mittelstand – sie sind Arbeitgeber und Ausbilder der Nation.
Konstituierende Sitzung des Mittelstandsbeirates in dieser Legislaturperiode
In der konstituierenden Sitzung des Mittelstandsbeirates am 1. Dezember 2025 bat Ministerin Katherina Reiche die Beiratsmitglieder um öffentliche Unterstützung für ihre Reformagenda. Viele Unternehmer lobten den marktwirtschaftlichen und ordnungspolitischen Reformkurs der Ministerin. Ordnungspolitik, ein verlässlicher Planungshorizont sowie Freihandel und offene Grenzen seien für den gesamten Mittelstand von großer Bedeutung.
Kritisch äußerten sich die Mittelständler zum unflexiblen Arbeitsrecht und zur Überregulierung in Deutschland, die insbesondere kleine und mittlere Unternehmen bürokratisch stark belaste. Das mache den Standort unattraktiv und teuer – mit der Folge, dass zunehmend auch kleinere und mittlere Betriebe abwandern.
Bei der nächsten Sitzung am 4. Mai 2026 sollen konkrete Hemmnisse für den Mittelstand und mögliche Lösungsansätze vertieft diskutiert werden.
(Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie)
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