Wirtschaft
© pixabay.com/Nickbar
03.04.2021

Breiterer Schutzschirm für Ausbildungsplätze

Breiterer Schutzschirm für Ausbildungsplätze

Das Bundeskabinett hat im März die Verlängerung und Weiterentwicklung des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ gebilligt. Ziel ist es, die betriebliche Berufsausbildung in der Pandemie-Phase zu stabilisieren und zu stärken.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil begrüßt diese Entscheidung: „Eine gute Ausbildung ist wesentlich für ein gutes Leben. Das müssen wir jungen Menschen auch in Krisenzeiten ermöglichen. Deshalb müssen wir dringend die Ausbildungsbereitschaft in den Betrieben stärken. Ich freue mich, dass das BMAS mit der Weiterentwicklung des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ dazu einen entscheidenden Beitrag leisten kann. Dass die Prämien doppelt so hoch sein werden, wird hoffentlich mehr Unternehmen motivieren, junge Menschen auszubilden. Dass künftig auch größere Unternehmen gefördert werden können, soll für noch mehr Ausbildungsplätze sorgen. Die Azubis von heute sind die Fachkräfte von morgen.“

Die wichtigsten Änderungen im Einzelnen:
  • Die Ausbildungsprämien für von der Corona-Krise betroffene Betriebe, die durch Neueinstellungen ihr Ausbildungsniveau halten oder erhöhen, werden - rückwirkend zum 16. Februar 2021 - zunächst in bisheriger Höhe verlängert.

  • Für das neue Ausbildungsjahr werden die Prämien zum 1. Juni 2021 von 2 000 und 3 000 Euro auf 4 000 und 6 000 Euro verdoppelt. Damit werden zusätzliche Anreize für Ausbildungsbetriebe geschaffen.

  • Die Zuschüsse zur Vermeidung von Kurzarbeit während einer Ausbildung werden attraktiver: Künftig können auch Zuschüsse zur Vergütung der Ausbilderin oder des Ausbilders gezahlt werden. Wie bisher kann zudem die Ausbildungsvergütung bezuschusst werden. All diese Leistungen können künftig Unternehmen mit bis zu 499 Mitarbeitenden beziehen. Bisher liegt die Grenze bei 249 Mitarbeitenden.

  • Mit einem neuen Sonderzuschuss werden Kleinstunternehmen erreicht, die im zweiten Lockdown ihre normale Geschäftstätigkeit weitgehend einstellen mussten: Betriebe mit bis zu vier Mitarbeitern können pauschal 1 000 Euro bekommen, wenn sie ihre Ausbildungstätigkeit für mindestens 30 Tage fortgesetzt haben.
  • Die Übernahmeprämie wird bis Ende 2021 verlängert und auf 6 000 Euro verdoppelt. Mit ihr wird künftig neben der Übernahme eines Auszubildenden aus einem Insolvenzfall auch bei pandemiebedingter Kündigung oder bei Abschluss eines Auflösungsvertrages unterstützt.

  • Die Förderung einer Auftrags- oder Verbundausbildung wird attraktiver. Die Mindestlaufzeit wird auf vier Wochen verkürzt, die Höhe der Förderung nach der Laufzeit bemessen. Insgesamt können bis zu 8 100 Euro gezahlt werden. Künftig kann auch der Stammausbildungsbetrieb statt des Interimsausbildungsbetriebs die Förderung erhalten. Für Interimsausbildungsbetriebe entfällt die Begrenzung auf bis zu 249 Mitarbeitende ersatzlos.

  • Künftig können für pandemiebetroffene Unternehmen die Kosten für externe Abschlussprüfungsvorbereitungskurse für Auszubildende hälftig bezuschusst werden, maximal mit 500 Euro.

Für das Bundesprogramm stehen im Jahr 2021 500 Millionen Euro zur Verfügung. Weitere 200 Millionen Euro sind für Ausgaben im kommenden Jahr vorgesehen.

© pixabay.com/ StockSnap
© pixabay.com/ StockSnap

Für die Ausbildungsprämien, die Zuschüsse zur Verhinderung von Kurzarbeit, den Lockdown-II-Sonderzuschuss für Kleinstunternehmen und die Übernahmeprämie ist die Bundesagentur für Arbeit zuständig. Die bei diesen Förderleistungen vorgesehenen Verbesserungen werden im Rahmen der Ersten Förderrichtlinie umgesetzt; die Änderungen werden im Laufe des März bekannt gemacht. Anträge können bei der für den jeweiligen Ausbildungsbetrieb zuständigen Agentur für Arbeit gestellt werden.

Die Förderung der Auftrags- und Verbundausbildung einschließlich der anteiligen Kostenübernahme für externe Abschlussprüfungsvorbereitungskurse wird von der Knappschaft-Bahn-See im Rahmen der Zweiten Förderrichtlinie durchgeführt. Die Änderungen dieser Förderrichtlinie erfolgen schnellstmöglich und treten anschließend unmittelbar in Kraft.

„Die Berufsausbildung von jungen Menschen muss auch in dieser Krise so gut wie möglich unterstützt werden. Dieses Ziel verfolge ich seit Beginn der Pandemie. Mit diesem zweiten Maßnahmenpaket schaffen wir die Grundlage, dass junge Frauen und Männer einen Ausbildungsplatz finden und auch weitere Unterstützung bekommen, um auch in diesen schwierigen Zeiten gut den Beruf starten können zu können. Das hilft auch den Unternehmen und der gesamten Wirtschaft, weil die in den nächsten Jahren noch mehr Fachkräfte brauchen wird als heute. Ausbildung wird in diesen Zeiten aber nur gelingen, wenn alle Sozialpartner mitziehen. Darum bin ich über das Engagement der Verbände und Gewerkschaften sehr froh, das sich auch in der Allianz für Aus- und Weiterbildung zeigt. Ich danke allen Betrieben, die trotz der vielfach schwierigen Zeit ausbilden. Sie tun etwas für sich und jungen Leute, aber auch etwas für unser Land“, so Bundesbildungsministerin Anja Karliczek.

(Quelle: Presseinformation des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales)

Schlagworte

AusbildungAuszubildendeBerufBetriebeBildungCorona-HilfeCorona-KriseEntwicklungFachkräftequalifizierungFachkräftesicherungHaftenInformationMesseMessenMMANormRauchRichtlinieSchutzUnternehmenVertragWeitenWeiterbildungWirtschaftZiehen

Verwandte Artikel

Sichtprüfung einer Kehlnaht
28.01.2026

Warum lohnt sich eine SFI-Ausbildung für Studierende?

Seit 1997 qualifiziert die SLV Halle mit der TU Dresden Studierende zum Schweißfachingenieur - Karrierevorteile und internationale Anerkennung inklusive.

Ausbildung Fertigungstechnik Lehrgang Qualifizierung Schweißen Schweißfachingenieur Schweißprozesse SFI
Mehr erfahren
24.01.2026

Entgelterhöhung erst im Mai

Die konstruktiven Tarifverhandlungen zwischen der CG Metall und dem Fachverband Metall NW am 21.01.2026 konnten mit einem einvernehmlichen Ergebnis abgeschlossen werden.

Ausbildung Metall Metallhandwerk Tarifabschluss Tarifverhandlungen Wirtschaft
Mehr erfahren
Benjamin Haberl (Ausbildungsleiter BZL), Matthias Ruff (Vertriebsleitung und Prokurist SKZ), Sonja Zak (Geschäftsführerin BZL) und Thomas Gutwein (Geschäftsführer BZL, von links) freuen sich über die neue Kooperation.
13.01.2026

Vertriebspartnerschaft in Österreich unterzeichnet

Seit November 2025 verstärkt das Kunststoff-Zentrum SKZ gemeinsam mit seinem neuen strategischen Vertriebspartner, dem Bildungszentrum Lenzing (BZL), seine Aktivitäten au...

Ausbildung Kunststoff Kunststoffmarkt Schulungen Weiterbildung
Mehr erfahren
Daniel Fellhauer
12.01.2026

Warum ein PDF noch keine Digitalisierung ist

Experte Daniel Fellhauer erklärt, warum nicht der Fachkräftemangel die größte Bedrohung im Handwerk ist, sondern ein Digitalisierungsmangel und veraltete Führungsstruktur...

Ausbildung Automatisierung Digitalisierung Fachkräftemangel Handwerk Innovation Nachwuchskräfte Prozesse Standardisierung
Mehr erfahren
11.01.2026

Auftragseingang im Maschinen- und Anlagenbau November 2025

Die Auftragslage im Maschinen- und Anlagenbau hat sich in den Schlussmonaten des Jahres 2025 wieder etwas erholt. Auf das Orderplus im Oktober folgte auch im November ein...

Anlagenbau Auftragslage Maschinen- und Anlagenbau Maschinenbau Politik Unternehmen Wachstum Wirtschaft
Mehr erfahren